In welcher Form soll die Carolabrücke nach ihrem Abriss wiederaufgebaut werden? Mit moderaten Änderungen als Ersatzneubau – das würde am schnellsten gehen – oder mit mehr Gestaltungsspielräumen in einem Planfeststellungsverfahren, was zusätzlich drei bis sechs Jahre in Anspruch nehmen würde? In dieser Frage soll der Stadtrat noch vor der Sommerpause eine Grundsatzentscheidung treffen. Dafür hat die Landeshauptstadt Dresden in einem umfangreichen Rechtsgutachten klären lassen, welche Spielräume beim Wiederaufbau der Brücke bestehen, ohne das längere Planfeststellungsverfahren zu benötigen. 

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Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Wir brauchen die Carolabrücke in Dresden. Nun geht es darum, sich auf einen Prozess zu einigen, mit dem wir möglichst schnell die Brückenverbindung wiederherstellen. Wir haben das mit einem Rechtsgutachten prüfen lassen und kommen zum Schluss: Wir haben auch mit einem Ersatzneubau ausreichend Spielräume, um eine zukunftsfähige Brücke für unsere Stadt zu bauen.“

Die mit dem Gutachten beauftragte Kanzlei Redeker Sellner Dahs Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mbB stellt darin ausführlich dar, welche Anpassungen an der Brücke ohne ein umfangreiches Planfeststellungsverfahren möglich sind. Das betrifft beispielsweise Änderungen wie Anpassungen an aktuelle Regelwerke, Standards, Sicherheits- und Verkehrsbedürfnisse. Das betrifft zum Beispiel die Ergänzung regelkonformer Radwege. Diese fehlten auf der bisherigen Carolabrücke. Andere Anpassungen wie die Reduzierung der Auffächerung an den Brückenköpfen, was eine zukünftige Umgestaltung und Verschlankung der St. Petersburger Straße ermöglichen würde, können – richtig geplant und begründet – ebenfalls planfeststellungsfrei erfolgen.
Andere Rahmenbedingungen gelten für den Neubau der Brücke unabhängig davon welches Verfahren gewählt wird. So hat die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung bereits signalisiert, dass weitere Pfeiler im Elbbereich für den Wiederaufbau der Brücke mit den Anforderungen der Schifffahrt nicht vereinbar seien.  

Die Stadtverwaltung hat auf Basis des Rechtsgutachtens eine Grundsatzvorlage für den Neubau der Carolabrücke erarbeitet. Das Ziel: ein Ersatzneubau. Dieser ermöglicht eine zeitnahe, zeitgemäße und zukunftsfähige Wiederherstellung der Brückenverbindung. Die Defizite der bisherigen Brücke können beseitigt werden und die zukünftige Verkehrs- und Stadtentwicklung wird ausreichend berücksichtigt.

Baubürgermeister Stephan Kühn: „Wir dürfen beim Neubau der Carolabrücke nicht nur von Brückenkopf zu Brückenkopf denken. Die Brücke wird bis ins nächste Jahrhundert das Stadtbild prägen und muss auch zukünftige Entwicklungen wie die Umgestaltung des Stadtraums St. Petersburger Straße ermöglichen. Mit dem Ersatzneubau bekommen wir nicht nur schnell eine neue Brücke. Wir können sie auch so bauen, dass diese Ziele ein Stück greifbarer werden.“

Allerdings benötigt auch die Planung und der Bau eines Ersatzneubaus Zeit. Die Planungs- und Bauleistungen für dieses Großvorhaben sind europaweit auszuschreiben. So sollen die besten Ideen für die Gestaltung der neuen Carolabrücke gefunden werden. Zur Gestaltung der Brücke ist auch eine Einbindung der Dresdnerinnen und Dresdner vorgesehen. Auf dieser Basis kann dann eine konkrete Planung entstehen, die dem Stadtrat vor Umsetzung zum Beschluss vorgelegt wird. Darauf folgt die Genehmigungsplanung und Vergabe und schließlich der Bau der Brücke.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden