Ab sofort darf die Prager Straße im Bereich über der Tiefgarage und den unterirdischen Erschließungsbauten entlang der Prager Zeile nicht mehr mit PKW und LKW befahren werden. Das unterirische Bauwerk wurde mit Sicherungsstützen abgesichert. In der Tiefgarage dürfen keine Fahrzeuge mehr abgestellt werden. Für Fußgänger und Radfahrer gibt es keine Einschränkungen. Der Bereich wurde Anfang Mai 2025 einer baustatischen Fachprüfung unterzogen. Im Ergebnis muss die oberirdische Befahrung mit Kraftfahrzeugen unterbunden werden, um die Stabilität des 1970 errichteten und im städtischen Besitz befindlichen Bauwerks sowie der darüber liegenden Fußgängerzone nicht zu gefährden.
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Um das Befahrungsverbot abzusichern, ließ die Stadt zwischen den beiden Verkaufspavillons zwölf Bäume in Pflanztrögen aufstellen. Am Wendehammer vor dem Hotel Occidental Dresden Newa gibt es nun Poller und Betonleitborde an den offenen Durchgängen unter der Prager Zeile sowie unweit des Cineplex Kristallpalast im Bereich der Rampe zur St. Petersburger Straße. Mit der Feuerwehr ist abgestimmt, dass die Feuerwehrpläne für die Pavillons und die Prager Zeile angepasst werden. Insgesamt liegen die Kosten für die oberirdischen Durchfahrtssperren etwa bei 12.000 Euro.
Außer Frage steht, dass die unterirdische Erschließungsanlage einschließlich Tiefgarage ertüchtigt werden muss. Erste Planungen dazu laufen derzeit federführend im Amt für Hochbau und Immobilien der Landeshauptstadt Dresden.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden