Trotz vereinzelter Schauer und Gewitter in den vergangenen Wochen gibt es in Dresden seit Anfang April zu wenig Niederschlag. Viele Bäche und Flüsse haben einen extrem niedrigen Wasserstand oder sind teilweise sogar schon ausgetrocknet. Dies wird nach den derzeitigen Wetterprognosen auch in den kommenden Wochen nicht durch Niederschläge ausgeglichen. Daher spricht die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt ab Dienstag, 1. Juli 2025, ein Verbot für die Wasserentnahme mittels Pumpen aus. Bis einschließlich 31. Oktober 2025 darf kein Wasser aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet entnommen werden. Das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs ist ebenfalls untersagt.
Gewässer trocknen aus: Dresden verhängt Wasserentnahmeverbot. Symbolfoto (Pixabay)
René Herold, Leiter des Umweltamtes: „Neben den fehlenden Niederschlägen stellt auch die hohe Verdunstung an heißen Sommertagen ein großes Problem dar. Es ist einfach zu trocken und die Pegel sind zu niedrig. Um den Naturhaushalt zu schützen, haben wir uns für das Entnahmeverbot bis Ende Oktober entschieden. Eine Beschränkung der Grundwassernutzung muss derzeit aber noch nicht ausgesprochen werden. Die Grundwasserstände an unseren Messstellen liegen gerade etwa 40 Zentimeter unter dem Monatsmittel der letzten 17 Jahre und damit im normalen Schwankungsbereich. Die niedrigen Grundwasserstände der Jahre 2019 und 2020 werden zurzeit noch nicht beobachtet.“
Gewässer trocknen aus: Dresden verhängt Wasserentnahmeverbot. Symbolfoto (Pixabay)
Vom Verbot nicht betroffen sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Inhaber einer solchen Erlaubnis müssen jedoch deren Nebenbestimmungen beachten. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.
Herold: „Allgemein gilt nach dem Wasserhaushaltsgesetz für alle der Grundsatz, stets sorgsam und sparsam mit Wasser umzugehen. Zum Gießen sollte man vorzugsweise Regenwasser auffangen und verwenden. Grundsätzlich sollte in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden gegossen werden, um Verluste durch Verdunstung zu minimieren.“
Die Allgemeinverfügung wird am 1. Juli 2025 im elektronischen Amtsblatt unter www.dresden.de/amtsblatt veröffentlicht.
Quelle:Łandeshaupstadt Dresden