Im Juni 2025 hat der Stadtrat eine Grundsatzentscheidung zum Wiederaufbau der Carolabrücke getroffen, Eckpunkte für die Aufgabenstellung beschlossen und den weiteren Prozess festgelegt: So soll die Carolabrücke zeitnah als Ersatzneubau errichtet werden und sich unter anderem als gut gestaltete Brücke in die Umgebung einfügen sowie den verkehrlichen Anforderungen aller Verkehrsträger entsprechen. Am Freitag, 22. August 2025, tagt das Begleitgremium, in dem Mitglieder des Stadtrates sowie von Kammern und Interessenverbänden vertreten sind, zum ersten Mal. Es befasst sich dann mit den Ausschreibungsunterlagen für die Planung der Carolabrücke.
Carolabrücke Foto: Leserfoto/Privat
Die Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen ist für Donnerstag, 4. September 2025, vorgesehen. Angebote können bis Anfang Oktober 2025 eingereicht werden. Wenn diese ausgewertet sind und die zuständigen Gremien eine Entscheidung getroffen haben, folgt die Zuschlagserteilung Anfang Dezember 2025. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens werden vier Büros beauftragt, konkrete Entwürfe zu erarbeiten, von denen einer umgesetzt werden soll.
Die Entwürfe sollen im Mai 2026 vorgestellt und mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Nach Auswahl des besten Entwurfs kann anhand der vertieften Planungen die Bauleistung beauftragt werden. Der Bau der neuen Brücke kann dann voraussichtlich im 2. Quartal 2028 beginnen und 2031 fertiggestellt sein. Das stadteigene Unternehmen STESAD GmbH begleitet und steuert das Vergabeverfahren.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden