Die schifffahrtpolizeiliche Anordnung Nr. DD07/2025 (Sperrung des Boots- und Schiffsverkehrs zwischen Elbe-km 54,00 und 58,00) ist ab Freitag 15.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt ist der Bereich der Carolabrücke wieder für jeglichen Schiffsverkehr passierbar. „Trotz der Niedrigwasserverhältnisse ist es mit allen Akteuren gelungen die er-forderlichen Arbeiten zur Wiederherstellung der Fahrrinnenverhältnisse im Be-reich der ehemaligen Carolabrücke so zu beschleunigen, dass heute die Ein-schränkungen für den Schiffsverkehr aufgehoben werden konnten“ sagt Karsten Wild (Fachgebietsleiter Schifffahrt des WSA Elbe am Standort Dresden).
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Anfang dieser Woche hatte sich herauskristallisiert, dass bei einem parallelen Ablauf sowohl von Bagger-, Peil-, Kontrollarbeiten als auch der Arbeiten an den festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen die Chance besteht, die Bun-deswasserstraße Elbe zum Dresdner Stadtfest für den Schiffsverkehr freigeben zu können. „Es ist allerdings nicht mit einem sprunghaften Anstieg von Schiffsbewegungen der Berufsschifffahrt zu rechnen, da die aktuellen Pegelstände keinen wirt-schaftlichen Schiffsverkehr zulassen“ ergänzt Karsten Wild.
Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe