Der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi, hat am Montag, 30. Juni 2025, den Genehmigungsbescheid für die Haushaltssatzung 2025/2026 sowie die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 der Landeshauptstadt Dresden an Oberbürgermeister Dirk Hilbert überreicht. Das Haushaltsvolumen der Landeshauptstadt Dresden umfasst in beiden Jahren jeweils rund 2,4 Milliarden Euro. Aufgrund der geplanten Verschuldung ab 2027 und der dafür zuvor notwendigen Verpflichtungsermächtigungen, war für diese Haushaltssatzung erstmals seit Jahrzehnten eine Genehmigung notwendig. Geplant ist die Aufnahme von Krediten in Höhe von bis zu 212,3 Millionen Euro für die Finanzierung von Brückenbaumaßnahmen. Im Rahmen der Prüfung stellte die dafür zuständige Landesdirektion Sachsen fest, dass dies nach gegenwärtiger Einschätzung die Leistungsfähigkeit des Haushaltes nicht gefährdet.
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Weil jedoch im Saldo des Finanzhaushaltes rund 31 Millionen Euro im Jahr 2025 und 239 Millionen Euro im Jahr 2026 als Fehlbetrag ausgewiesen wurden, erteilte die Landesdirektion Auflagen. Damit wird Dresden verpflichtet, mit geeigneten haushalterischen Mitteln dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungsfähigkeit des Haushaltes gesichert bleibt. Das betrifft insbesondere den Bestand an liquiden Mitteln zur Gewährleistung der laufenden Zahlungsverpflichtungen. Dazu muss die Stadt der Landesdirektion vierteljährlich beginnend ab 30. September 2025 die Einhaltung dieser Auflagen nachweisen.
Weiterhin legt die Landesdirektion fest, dass die Landeshauptstadt Dresden mit der nächsten Haushaltssatzung ein Haushaltsstrukturkonzept vorzulegen hat, mit dem auch künftig die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2027/2028 sowie ein ausreichender Bestand an Liquidität über den gesamten Zeitraum der kommenden Finanzplanung sichergestellt wird.
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In einer ersten Reaktion sagte Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Ich danke der Landesdirektion Sachsen für die schnelle Prüfung und schließlich Genehmigung unseres Haushaltes. Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommunen, ist es uns gelungen, einen leistungsfähigen Haushalt aufzustellen. Dadurch werden wir nunmehr in die Lage versetzt, unsere kommunalen Aufgaben zu erfüllen und insbesondere die dringend benötigten Investitionen für Dresden anzuschieben. Mit den verfügten Auflagen werden wir uns intensiv auseinandersetzen und die dafür erforderlichen Maßnahmen schnellstmöglich einleiten.“
Es ist geplant, den Haushalt entsprechend den gesetzlichen Anforderungen der Gemeindeordnung zum Ende dieser Woche online auszulegen. Die gesetzliche Auslegungsfrist beträgt eine Woche. Im Anschluss wird der Haushalt zur Bewirtschaftung freigegeben. Dann endet nach sechs Monaten die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung, während der Ausgaben nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich waren.
Weitere Informationen www.dresden.de/haushalt
Quelle. Landeshauptstadt Dresden