Im Rahmen des Verkehrskonzeptes sowie der Erhaltungssatzung für historische Dorfkerne der Landeshauptstadt Dresden wurde die Verkehrsberuhigung für Wohngebiete beschlossen. Ziel ist es, das Wohnumfeld zu verbessern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Tempo-30-Regelung wird nunmehr auch für nachfolgende Wohngebiete in der Friedrichstadt umgesetzt

Übersicht der angeordneten Tempo-30-Zonen in der Friedrichstadt. Grafik: Landeshauptstadt DresdenÜbersicht der angeordneten Tempo-30-Zonen in der Friedrichstadt. Grafik: Landeshauptstadt Dresden 

- Nördlich und südlich der Cottaer Straße bis zur Fröbelstraße mit Altonaer Straße, Semmelweisstraße, Gambrinusstraße und Behringstraße.
- Östlich der Löbtauer Straße mit der östlichen Fröbelstraße, Floßhofstraße, Wölfnitzstraße und Bauhofstraße bis zum Fußgängertunnel.

Zwischen Montag, 15. September, und Freitag, 26. September 2025, werden die Verkehrszeichen für die Zonenbeschilderung mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h aufgestellt. Die bestehende Vorfahrtsregel „Rechts vor Links“ bleibt weiterhin bestehen.

Auf der östlichen Fröbelstraße gibt es an der Kreuzung Fröbelstraße/Löbtauer Straße Fahrbahnmarkierungen, welche in Tempo-30-Zonen gemäß StVO nicht zulässig sind. Deshalb wird für die ersten 100 Meter nach bzw. vor der Löbtauer Straße die Geschwindigkeit auf 30 km/h mittels Streckenbegrenzung angeordnet. Die bisherige Regelung, die nur werktags von 7 bis 17 Uhr während des Schulbetriebs galt, entfällt – Tempo 30 gilt nun dauerhaft.

Die Materialkosten belaufen sich auf etwa 1.600 Euro. Die Ausführung erfolgt durch den Regiebetrieb Zentrale Technische Dienstleistungen. Der Arbeitszeitaufwand ist dort mit etwa 3.500 Euro taxiert.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden