(ots) - Am 6. August 2025 gegen 19:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden im Hauptbahnhof einen 22-Jährigen. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankenthal vorlag. Der slowakische Staatsangehörige war zur Festnahme ausgeschrieben, weil er eine Geldstrafe in Höhe von 980 Euro wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nicht bezahlt hatte. Der Mann wurde zur Dienststelle am Hauptbahnhof gebracht. Dort wurde ihm die Möglichkeit gegeben, die geforderte Geldstrafe zu begleichen. Nachdem er den ausstehenden Betrag in bar bezahlt hatte, wurde er aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

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Ebenfalls am 6. August 2025, gegen 13:30 Uhr, wurde ein 39-jähriger rumänischer Staatsangehöriger festgenommen. Gegen den Mann lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Bremen vor. Er war zur Festnahme ausgeschrieben, um eine Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen anzutreten oder alternativ eine Geldstrafe von 300 Euro wegen Hehlerei zu zahlen. Da die Person die geforderte Geldstrafe nicht aufbringen konnte, wurde sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Dresden