Im Zuge der aktuell laufenden Verhandlungen zum Tarifvertrag der Beschäftigten im kommunalen Nahverkehr hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten mehrerer kommunaler Nahverkehrsunternehmen für Freitag, den 2. Februar, zum Warnstreik aufgerufen. Zu erwarten ist, dass daher die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) AG und die Dresdner Verkehrsservicegesellschaft (DVS) mbH bestreikt werden.Damit ist zwischen 3 Uhr am Freitag und 3 Uhr in der folgenden Nacht auf sämtlichen Straßenbahn- und Buslinien, Fähren und Bergbahnen mit massiven Fahrtausfällen zu rechnen. Lediglich auf einigen Buslinien vornehmlich im Stadtrandgebiet, die von beauftragten Subunternehmen bedient werden, dürften einzelne Busfahrten unterwegs sein, so etwa auf den Linien 65, 74, 78, 84 und 90. Zu deren Abfahrten und Pünktlichkeit ist eine Prognose nicht möglich.

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Ebenso werden auch die DVB-Servicepunkte und die DVB-Telefonhotline bestreikt. Die Verbindungsauskunft zeigt alle nicht stattfindenden Fahrten als Ausfälle an. Aktuelle Abfahrten werden über die App DVB mobil und über die Website www.dvb.de angezeigt.

Bei Streiks ist die Mobilitätsgarantie der DVB nicht wirksam. Daher gibt es auch keinen Ersatzanspruch.

Es fahren auf dieser Linie keine Busse! Foto: MeiDresden.deEs fahren auf dieser Linie keine Busse! Foto: MeiDresden.de

Mobilitätsalternativen: Züge und MOBIwelt
Die S-Bahnen und Regionalzüge sind nicht vom Streik betroffen und sollten daher verkehren. Alternativ stehen mit Leihfahrrädern und -autos auch die multimobilen Angebote der DVB – MOBIbike und MOBIcar – zur Verfügung. Außerdem sind in den nördlichen Stadtgebieten Klotzsche, Weixdorf, Pieschen und Neustadt die MOBIshuttles unterwegs. Alle Angebote finden sich hier: www.mobi-dresden.de

Quelle: Dresdner Verkehrsbetriebe AG

Gegenstand der aktuellen Tarifverhandlungen in Sachsen ist der TV-N Sachsen, der zum 31. Dezember 2023 durch die Gewerkschaft ver.di gekündigt wurde. Dieser Tarifvertrag sieht u.a. eine 38-Stunden-Woche, 30 Urlaubstage, Zusatzurlaubstage, Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Samstag-, Sonntag- sowie Feiertagsarbeit, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Kran-kengeldzuschusszahlungen, eine Jahressonderzahlung sowie die Ankopplung an die Tarifent-wicklung im öffentlichen Dienst vor.

Die Tabellenentgelte der Beschäftigten in Sachsen sind im Tarifvertrag Entgelttabelle Nahver-kehr Sachsen geregelt. Zuletzt wurden hierzu im Mai 2023 Tarifverhandlungen geführt und ein Tarifvertrag mit einer Laufzeit mindestens bis 31. Dezember 2025 vereinbart. Die Entgelte sind daher nicht Gegenstand der jetzigen Tarifauseinandersetzung.

Quelle:  KAV Sachsen