(ots) - Am Donnerstag (20.04.2023) gegen 15:45 Uhr kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden im EC 175 von Dresden in Richtung Prag eine tschechische Staatsangehörige. Dabei stellte sich heraus, dass die 43-Jährige bereits im Oktober 2018 durch das Amtsgericht Meißen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000,- Euro verurteilt wurde. Da die 43-Jährige die vom Gericht verhängte Geldstrafe bisher nicht bezahlte, verbüßt sie jetzt eine 100-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz.
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Quelle: Bundespolizeiinspektion Dresden