Die Landeshauptstadt Dresden hat ihre Belegungsrechte für 10.000 ehemalige kommunale WOBA-Wohnungen um zehn Jahre verlängert. Den Bedarf an den Wohnungen hat die Stadtverwaltung fristgerecht gegenüber den neuen Eigentümern erklärt und nachgewiesen. Ohne diesen Nachweis wären die Belegwohnungen im April 2026 aus der Bindung gefallen und der belegungsgebundene Bestand auf nur noch 963 Wohnungen zurückgegangen. Für die bis April 2036 vertraglich gesicherten 10.000 Wohnungen benennt die Stadtverwaltung dem Vermieter konkrete Mieterinnen und Mieter. Die Miete soll im günstigen Segment bleiben. Die Vermieter haben den üblichen Wohnkomfort sicherzustellen, Luxussanierungen sind jedoch ausgeschlossen.
Symbolfoto © MeiDresden.de
Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Das ist eine gute Nachricht für alle Haushalte mit geringem Einkommen, die in Dresden eine leistbare Wohnung suchen. Angesichts des seit Jahren steigenden Mietniveaus und der Anspannung des Wohnungsmarkts in Dresden braucht es rechtlich abgesicherte Mechanismen, die einerseits für eine Begrenzung des Mietanstiegs sorgen und andererseits der Stadtverwaltung ein vertraglich gesichertes Mitspracherecht bei der Belegung der Wohnungen einräumen. Das haben wir mit der jetzt erfolgten Nachweisführung für weitere zehn Jahre erreicht. Daneben steht und bleibt der Bau neuer Sozialwohnungen sowie die geförderte Sanierung von Bestandswohnraum ganz oben auf der städtischen Agenda.“
Wohnberechtigungsschein
Für eine belegungsgebundene Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Für diesen gelten Einkommensgrenzen, die sich nach der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO) richten. Aktuell liegt die Grenze – nach Abzug der Freibeträge – für Alleinstehende bei einem Jahreseinkommen von bis zu 20.520 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 30.780 Euro. Für jede weitere zum Haushalt zählende Person erhöht sich die Grenze um 7.011 Euro pro Jahr, weitere 855 Euro werden für jedes zum Haushalt gehörende Kind berücksichtigt. Die Stadtverwaltung stellt den Wohnberechtigungsschein auf Antrag aus.
Das geht unkompliziert und zu jeder Zeit online auf www.dresden.de/wohnberechtigungsschein.
Die Landeshauptstadt hat 2025 insgesamt 4.916 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt, davon 2.195 des Typs „L“, der benötigt wird für Wohnungsangebote mit Belegungsrechten.
Hintergrund
Die 10.000 Belegungsrechte gehen auf die Privatisierung der WOBA Dresden GmbH im Jahr 2006 und den außergerichtlichen Vergleich mit der Gagfah im Jahr 2012 zurück. In dem Vergleich wurde auch vereinbart, dass die Belegungsrechte zweimal für jeweils zehn Jahre verlängert werden können, wenn dafür ein Bedarf besteht und die Stadt diesen gegenüber dem Eigentümer der Wohnungen nachweist. Der weit überwiegende Anteil der 10.000 Wohnungen befindet sich heute im Eigentum der Vonovia SE, rund 3.000 Belegungsrechte betreffen den Bestand von neun weiteren Immobilienunternehmen. Die Stadt Dresden und die Vonovia SE haben durch Vertrag sichergestellt, dass die Belegungsrechte im Falle eines Verkaufs uneingeschränkt fortbestehen. Die gebundenen Wohnungen haben unterschiedliche Wohnflächen und befinden sich in verschiedenen Stadtteilen, darunter in der Altstadt, in Gorbitz, in der Neustadt und der Johannstadt, in Prohlis, in der Radeberger Vorstadt und in Striesen.
Quelle: Landeshauptstadt Dresden