Die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Dresden verlängert das seit 24. Juni 2026 geltende Verbot für die Wasserentnahme mittels Pumpen bis einschließlich 31. Dezember 2026. Eigentümer und Anlieger dürfen kein Wasser aus oberirdischen Gewässern im Stadtgebiet Dresden entnehmen. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist ebenfalls untersagt. Dazu zählen zum Beispiel die Prießnitz, der Weißiger Dorfbach, Schelsbach oder Tummelsbach. Davon ausgenommen ist die Bundeswasserstraße Elbe.

Viele von den über 500 Bächen und Flüssen im Dresdner Stadtgebiet führen weiterhin zu wenig Wasser oder sind ausgetrocknet. Im Oktober wurden an der Messstation des DWD in Dresden-Klotzsche bisher nur 32,1 mm Niederschlag gemessen (Stand 25. Oktober 2026). Das sind 65 Prozent des durchschnittlichen Wertes für einen Oktober im Zeitraum 1991 bis 2020. In den zehn Monaten des Jahres 2026 wurde das Niederschlagssoll in lediglich drei Monaten erreicht und nur einmal um ca. 30 Prozent überschritten. In allen anderen Monaten fiel weniger Regen als üblich.

Gorbitzbach  Foto: © Sylvio MüllerGorbitzbach Foto: © Sylvio Müller

Nur lang andauernde, gleichmäßige und ergiebige Niederschläge, das heißt „lang andauernder Landregen“ könnten nun Abhilfe schaffen und auch die tieferen Bodenschichten ausreichend durchfeuchten, sodass sich die unterirdischen Speicher wieder füllen. Aus diesen Speichern, speisen sich kleinere Bäche und Flüsse.  
Ein solcher ist kurz- bis mittelfristig für die Region Dresden nicht angekündigt.

Das Umweltamt beobachtet kontinuierlich die Situation an den Dresdner Fließgewässern. Deren Durchflüsse – also die Wassermengen, die ein Fließgewässer pro Zeiteinheit an einem Beobachtungspunkt passieren – sind abgesehen von kurzzeitigen Anstiegen nach Niederschlägen, sehr niedrig.
-        An 75 Prozent der Beobachtungsstellen bewegte sich der Durchfluss zwischen sehr niedrig und niedrig.
-        An 14 Prozent der Beobachtungsstellen waren die Gewässer Ende September 2026 ausgetrocknet, so der Gorbitzbach, der Forellenbach unterhalb der Bahnlinie Dresden Neustadt – Radeberg, der Rote Graben oberhalb von Langebrück, der Leubnitzbach am Oberlauf, die Nöthnitzbach-Mündung, der Weidigtbach oberhalb der Mündung, der Gorbitzbach und der Kaitzbach oberhalb der Lennéstraße.

Umweltamtsleiter René Herold: „Sollte kein besonders nasser Winter kommen, blicken wir mit Sorge auf die Situation im nächsten Jahr. Das Defizit summiert sich immer weiter und dies wird Konsequenzen haben für den Lebensraum der Fische, Amphibien und Kleinstlebewesen. Die lokalen Ökosysteme werden absterben. Die Situation an Kleingewässern ist ein Frühwarnsystem: auch der regionale Wasserhaushalt ist bedroht.“

Keine Beschränkung der Grundwassernutzung
Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss aktuell noch nicht ausgesprochen werden.

Wasserentnahme nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis möglich
Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße gegen das Verbot festgestellt, werden diese als Ordnungswidrigkeit geahndet. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro.
Eine wasserrechtliche Erlaubnis kann bei der unteren Wasserbehörde per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. beantragt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass Erlaubnisse in der gegenwärtigen Situation Einschränkungen enthalten.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden