Ein lautes Motorengeräusch, enge Fahrstreifen, begrenzte Sicht – und ein Fahrzeug, das mit 123 km/h aus einem innerstädtischen Tunnel rast, in dem Tempo 50 gilt. Genau diesen gravierenden Geschwindigkeitsverstoß hat das Ordnungsamt am Dienstag, 28. April 2026, im Rahmen einer regulären Verkehrsüberwachung festgestellt. Tunnel zählen zu den besonders sensiblen Bereichen im Straßenverkehr. Der Raum ist begrenzt, Ausweichmöglichkeiten sind kaum vorhanden, und im Notfall zählt jede Sekunde. Kommt es hier zu einem Unfall, können sich die Folgen schnell verschärfen: dichter Verkehr, eingeschränkte Rettungswege, Rauchentwicklung oder plötzliches Bremsen mehrerer Fahrzeuge hintereinander.


Symbolfoto © MeiDresden.deSymbolfoto © MeiDresden.de

„Bei solchen Geschwindigkeiten sprechen wir nicht mehr von einem kleinen Verstoß, sondern von einer massiven Gefährdung anderer Menschen“, betont Ordnungsbürgermeisterin Eva Jähnigen. „In einem Tunnel gibt es kaum Ausweichmöglichkeiten. Wenn hier etwas passiert, kann das innerhalb von Sekunden zu einer Situation werden, die für viele Beteiligte lebensgefährlich ist.“ Diese Gefährdung besteht ebenso unmittelbar vor und hinter Tunnelausgängen.

Geschwindigkeitskontrollen in sensiblen Bereichen wie innerstädtischen Tunneln dienen daher unmittelbar dem Schutz von Menschenleben. Sie sollen nicht bestrafen, sondern verhindern, dass aus einer riskanten Situation eine gefährliche wird. Gerade dort, wo Sicherheitssysteme und klare Regeln das sichere Miteinander vieler Verkehrsteilnehmer gewährleisten sollen, ist verantwortungsbewusstes Verhalten entscheidend.

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer: Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten – insbesondere in geschlossenen Verkehrsbereichen wie Tunneln. Rücksicht und Aufmerksamkeit sind die wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass alle sicher ans Ziel kommen.

Der Verkehrssünder muss mit einer Regelgeldbuße von mindestens 700 Euro rechnen. Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kann von Vorsatz ausgegangen werden, wodurch sich die Geldbuße voraussichtlich verdoppelt. Zudem drohen ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden