Nach dem schweren lokalen Sturmereignis vom 31. Juli 2026 über Teilen der Vorderen Sächsischen Schweiz erfolgt zum 7. August 2026, 14 Uhr, eine Anpassung der am 3. August 2026 durch die untere Forstbehörde des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ausgesprochenen Allgemeinverfügung zur Einschränkung des Waldbetretungsrechts.
Waldsperrung © Landratsamt Pirna
Die durch das Sturmereignis verursachten Schäden an Bäumen stellen weiterhin eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit dar. Daher ist das Betreten, Durchqueren und der Aufenthalt in den gesperrten Waldflächen sowie auf den gesperrten Waldwegen in den Bereichen der in der Allgemeinverfügung beschriebenen sowie auf der Darstellung markierten Fläche untersagt. Das Verbot umfasst insbesondere die Nutzung zu Erholungszwecken, das Wandern, Radfahren und Reiten sowie organisierte Veranstaltungen.
Die Forstarbeiten werden mit hoher Priorität und sorgfältiger Ausführung durchgeführt; betroffene Wege werden zeitnah freigeschnitten, um den Tourismus bestmöglich zu gewährleisten. Aufgrund der dynamischen Lage und fortlaufender Veränderungen können Anpassungen der Sperrgebiete jederzeit notwendig werden.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden.
❗ Die Allgemeinverfügung kann unter dem Link https://www.landratsamt-pirna.de/forst.html abgerufen werden.
Quelle: Landratsamt Pirna