Ab dem 21. Juni 2025 wird nach aktueller Prognose des Deutschen Wetter-dienstes eine hohe Waldbrandgefahr in großen Teilen Sachsens erwartet. In diesem Zusammenhang möchten der Sächsische Waldbesitzerverband und Sachsenforst gemeinsam vor der häufig unterschätzten Gefahr warnen.

Sachsenforst warnt vor sehr hoher Waldbrandgefahr. Foto: MeiDresden.deSachsenforst warnt vor sehr hoher Waldbrandgefahr. Foto: MeiDresden.de

Ab Samstag dem 21. Juni 2025, wird in den sächsischen Landesteilen entlang der Sächsisch-Brandenburgischen Landesgrenze mit der zweithöchsten Waldbrandgefahrenstufe (Stufe 4) gerechnet.

Zum Sonntag verschärft sich die Waldbrandgefährdung weiter und es wird in den nördlichen Teilen der Landkreise Nordsachsen, Meißen, Bautzen und Görlitz sowie der Stadt Dresden, die höchstem Waldbrandgefahrenstufe (Stufe 5) erwartet. In den übrigen Landesteilen geltendann die Waldbrandgefahrenstufen 3 und 4.

Grund für die hohe Waldbrandgefährdung sind die geringen Niederschläge und die teils hohen Temperaturen, verbunden mit Wind der vergangenen Tage, die zu einer starken Austrocknung der oberen Bodenschichten bei-getragen haben.

Sachsenforst und der Sächsische Waldbesitzerverband appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, sich in Wald und Natur besonders aufmerk-sam zu verhalten. Landesforstpräsident Utz Hempfling: »Der Mensch ist der Hauptverursacher von Waldbränden. Im letzten Jahr sind rund dreiviertel aller Waldbrände durch den Menschen ausgelöst worden. Riskantes Verhalten zu vermeiden und entdeckte Brände schnell an die Feuerwehren zu melden ist daher der beste Weg, um große Waldbrände mit ihren dramatischen Auswirkungen auf das Ökosystem zu vermeiden. Katastrophale Brände, wie im Jahr 2022 in der Sächsischen und Böhmischen Schweiz, können wir alle nur gemeinsam verhindern.«

Für den vorbeugenden Waldbrandschutz ist im Staatswald der Staatsbetrieb Sachsenforst zuständig. In den privaten und körperschaftlichen Wäldern übernehmen diese Aufgaben die jeweiligen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. "Waldbrandverhütung beginnt bereits bei der eignen Waldarbeit bei Trockenheit und Hitze", sagt Georg Lindner, der Vorsitzende des Sächsischen Waldbesitzerverbandes. »Umso wichtiger sind die frühzeitigen Absprachen mit den örtlichen Feuerwehren. Freigeschnittene Waldwege und ein gut organisiertes Netz an gepflegten Löschwassereinrichtungen können im Krisenfall eine schnelle Waldbrandbekämpfung ermöglichen. Mittel- und langfristig sind Investitionen in den vorsorgenden Waldbrandschutz notwendig. Dazu gehört auch der Umbau von Nadelreinbeständen. In Wäldern mit mehreren Baumarten, vor allem mit Laubbaumarten wie Eiche oder Roteiche, ist die Waldbrandgefahr geringer. Für den Waldumbau können beim Freistaat bzw. Sachsenforst Fördermittel beantragt werden.«

Wann mit einer Entspannung der Waldbrandgefahrenlage gerechnet werden kann, ist derzeitig noch unklar. Für den Beginn der kommenden Woche sind teilweise Niederschläge vorhergesagt. Ob die zu einer deutlichen Absenkung der Waldbrandgefahrenstufen führen, bleibt abzuwarten.

Sachsenforst warnt vor sehr hoher Waldbrandgefahr. Foto: MeiDresden.deSachsenforst warnt vor sehr hoher Waldbrandgefahr. Foto: MeiDresden.de

Wichtige Regeln für Waldbesucher zur Vermeidung von Waldbränden
▪️ In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen sowie das Zünden von Lagerfeuern und das Grillen.
▪️ Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus.
▪️ Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungs- und große Einsatz-fahrzeuge freigehalten werden.
▪️ Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf (112) abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.
▪️ Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist große Vorsicht bei Waldbesuchen geboten oder ggf. auf einen Waldbesuch zu verzichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in diesen Fällen den Zugang zu den Wäldern auch beschränken oder den Wald sperren.

Quelle: Staatsbetrieb Sachsenforst