Ein Online-Vertrag ist meist schnell abgeschlossen, der Widerruf dagegen oft ziemlich umständlich. Verbraucher*innen müssen sich nicht selten durch Menüs klicken, E-Mails verfassen oder Formulare ausfüllen. Ab dem 19. Juni 2026 soll das einfacher werden: Unternehmen sind dann verpflichtet, auf ihren Websites eine gut sichtbare digitale Widerrufsfunktion bereitzustellen. Der sogenannte Widerrufsbutton ermöglicht es Verbraucher*innen, einen online geschlossenen Vertrag direkt auf der Website des Anbieters zu widerrufen. Die Regelung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Ziel ist es, die Ausübung bestehender Verbraucherrechte zu erleichtern.

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Die Pflicht gilt für Online-Verträge zwischen Unternehmen und Verbraucher*innen, sofern ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht und der Vertrag über eine digitale Benutzeroberfläche abgeschlossen wurde. Dazu zählen beispielsweise Online-Shops, Buchungsportale, Apps oder Online-Marktplätze. Betroffen sind etwa Online-Käufe, Streaming-Abonnements oder digitale Dienstleistungen.
Am Widerrufsrecht selbst ändert sich nichts. Verbraucher*innen können weiterhin innerhalb der gesetzlichen Frist – in der Regel 14 Tage – vom Vertrag zurücktreten. Neu ist lediglich, dass dies künftig auch direkt über die Website des Anbieters möglich sein muss. Die Funktion muss eindeutig beschriftet sein, etwa mit „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“.

Nicht zu verwechseln ist der Widerrufsbutton mit dem Kündigungsbutton. Während ein Widerruf einen Vertrag rückgängig macht, beendet eine Kündigung ein laufendes Vertragsverhältnis zu dem vorgesehenen Zeitpunkt. Unternehmen müssen beide Funktionen klar voneinander trennen.

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„Wer einen Vertrag online mit wenigen Klicks abschließen kann, sollte ihn genauso einfach widerrufen können. Der neue Widerrufsbutton beseitigt unnötige Hürden und stärkt die Verbraucherrechte im digitalen Alltag“, erklärt Stefanie Siegert von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wer Probleme hat, etwa weil ein Anbieter keinen ordnungsgemäßen Widerrufsbutton anbietet oder einen Widerruf zu Unrecht ablehnt, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Termine für eine Rechtsberatung können online oder telefonisch über das Servicetelefon unter 0341 696 2929 vereinbart werden.

„Wir werden genau beobachten, ob Unternehmen die Pflicht auch wirklich erfüllen und Rechtsverstöße verfolgen“, so Siegert.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen e. V.