Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 41-jährigen Türken wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, der Bedrohung und des unerlaubten Führens einer Schusswaffe. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12. Juli 2026 gegen 02:00 Uhr am Dr.-Külz-Ring in Dresden versucht zu haben, einen 23-jährigen Syrer mit einem Hammer zu schlagen. Dem Angegriffenen gelang es, den Schlag abzuwehren und dem Beschuldigten den Hammer zu entreißen. Er blieb unverletzt. 

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Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, am 15. Juli 2026 gegen 08:00 Uhr in Dresden-Friedrichstadt eine Schusswaffe ohne die erforderliche Erlaubnis mit sich geführt zu haben. Der Beschuldigte soll die Waffe an einer Baustelle auf der Berliner Straße in Richtung von drei Bauarbeitern gehalten und dabei Schussgeräusche imitiert haben. Anschließend soll sich der Beschuldigte in einen Lebensmittelmarkt an der Kreuzung Berliner Straße / Menageriestraße in Dresden begeben und die Schusswaffe dabei offen getragen haben. Zwischenzeitlich hatten Einsatzkräfte der Polizei den Markt umstellt.

Nach dem Verlassen des Marktes soll der Beschuldigte auf die Knie gegangen sein, mehrfach die Worte »Allahu akbar« gerufen und die Waffe ruckartig in Richtung eines Einsatzteams der Polizei gerichtet haben, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass er einen Schuss in Richtung der Beamten abgab. Anschließend schossen Polizeibeamte zweimal auf ihn, wodurch der Beschuldigte schwer verletzt wurde. Er wurde anschließend durch die Polizeibeamten entwaffnet.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Es gibt Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte psychisch schwer erkrankt ist und deshalb bei Begehung der Tat zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Anhaltspunkte für ein islamistisches Tatmotiv haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute bei der zuständigen Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Dresden beantragt, die einstweilige Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen. Der Beschuldigte soll noch heute der zuständigen Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Dresden vorgeführt werden.

Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden dauern an.

Die Rechtmäßigkeit des Schusswaffeneinsatzes durch die handelnden Beamten wird durch die Staatsanwaltschaft Dresden in einem gesonderten Verfahren geprüft.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden