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Ab 1. August gelten im Bereich des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) neue Tarife.

Ab 1. August gelten im Bereich des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) neue Tarife. Das hatte die Verbandsversammlung des Zweckverbandes bereits im März 2022 beschlossen. Die Verkehrsunternehmen begründeten die Erhöhung der Preise mit Kostensteigerungen bei Energie- und Rohstoffkosten, gestiegenen Personalkosten aufgrund hoher Tarifabschlüsse sowie gestiegenen Kosten bei den Ersatzteilen. Die letzte Preisanpassung fand im August 2019 statt. Die Preise werden über alle Fahrscheinarten moderat angepasst. Abo-Monatskarten werden im Vergleich weniger stark erhöht, als beispielsweise Einzelfahrten. Die Preise der EURO-NEISSE-Tickets ändern sich nicht.Ebenso bleiben die Preise der BildungsTickets und AzubiTickets sowie der ermäßigten Einzelfahrscheine und 4-Fahrtenkarte unverändert. Fahrgäste können auf der Website des ZVON im ZVON-Tarifrechner die neuen Preise finden.

Görlitzer Straßenbahnen  © MeiDresden.deGörlitzer Straßenbahnen © MeiDresden.de

Die Tarifanpassung umfasst u.a. folgendes:

• Der Einstiegspreis im Regionalverkehr sowie die Einzelfahrt im Stadtverkehr (normal) steigt von 1,60 Euro auf 1,70 Euro.
• Die Preise der Tageskarte steigen um 0,50 Euro bis 1,50 Euro – je nach Personenzahl.
• Der Rabatt für HandyTickets wird abgeschafft.
• Anpassung des Übergangstarifs VVO-ZVON
• Die Jahreskarte wird abgeschafft. Jahreskarten, die bereits ausgegeben wurden behalten Ihre Gültigkeit. Letztmalig wurden Jahreskarten zum 1.7.2022 ausgegeben.
• Das FerienTicket ZVON-VVO wird es nicht mehr geben. Künftig wird nur noch das FerienTicket Sachsen angeboten.
• Abo-Monatskarten Senioren und Monatskarten Senioren werden um 2,00 Euro, die Abo-Partnerkarte Senioren wird um 1,50 Euro erhöht.

 Trilex im Bahnhof Görlitz  © MeiDresden.deTrilex im Bahnhof Görlitz © MeiDresden.de

Was passiert mit Fahrscheinen zum alten Preis:

Alle Fahrausweise, deren Preis sich nicht erhöht, können auch weiterhin verwendet werden. Vor dem 01.08.2022 erworbene Jahreskarten gelten bis zum Ende ihrer zeitlichen Gültigkeit. Monats- und Wochenkarten zum alten Preis können letztmalig am Tag vor der Tarifänderung entwertet werden und gelten dann bis zum Ende ihrer zeitlichen Gültigkeit.

Einzelfahrscheine und Tageskarten zum alten Preis können letztmalig am Tag vor der Tarifänderung entwertet werden. 4er-Karten zum alten Preis können innerhalb von drei Monaten genutzt werden, wenn die Entwertung mindestens eines Abschnittes dieser Karte spätestens am Tag vor der Tarifänderung erfolgt.Nicht genutzte Fahrausweise zum alten Preis – bei 4er-Karten darf keine Entwertung vorgenommen worden sein – können innerhalb von drei Monaten nach Tarifänderung gegen Wertausgleich bei dem Unternehmen umgetauscht werden, bei dem sie erworben wurden.

Quelle: Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien GmbH