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Erste Beprobungen der Prüfstellen haben teilweise Beanstandungen ergeben - Abkochgebot gilt weiterhin für alle betroffenen Gebiete des Landkreises

 

Das Gesundheitsamt des Landkreises Meißen hat an ca. 60 Prüfstellen im Versorgungsgebiet des Zweckverbandes Brockwitz-Rödern Beprobungen durchgeführt. 4 Proben wiesen Beanstandungen auf. Alle weiteren Proben entsprachen zum Zeitpunkt der Prüfung den mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises Meißen ©SymbolbildAktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung in Teilen des Landkreises Meißen ©Symbolbild

Für die Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises zum Abkochgebot sind zwei aufeinanderfolgende einwandfreie mikrobiologische Proben erforderlich. Aus diesem Grund gilt weiterhin das Abkochgebot für alle Gebiete des Landkreises Meißen, die in der am 09.02.2023 erlassenen Allgemeinverfügung zum Abkochgebot aufgeführt sind.

Das Gesundheitsamt und der Wasserverband Brockwitz-Rödern entnehmen seit Sonntag, den 12.02.2023, die zweiten Proben. Die Probeentnahme wird heute fortgeführt. Parallel erfolgt seit heute die Beprobung aller betroffenen Alten- und Pflegeheime durch das Gesundheitsamt. Die Ergebnisse werden – abhängig vom konkreten Tag der Probeentnahme - am Dienstag und Mittwoch erwartet.

Quelle: Landratsamt Meißen