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Die Mitte Oktober angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz werden fortgesetzt.

 

Um die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen, werden die Mitte Oktober angeordneten vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, der Tschechischen Republik und zur Schweiz fortgesetzt. Auf der Grundlage von Artikel 25 des Schengener Grenzkodexes werden die vorübergehenden Kontrollen bis zum 15. März 2024 weitergeführt. Diese Maßnahmen wurden heute bei der Europäischen Kommission notifiziert. Auch an der deutsch-österreichischen Grenze finden weiterhin vorübergehende Binnengrenzkontrollen statt, diese laufen aktuell bis zum 11. Mai 2024.

Symbolfoto © MeiDresden.deSymbolfoto © MeiDresden.de

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich habe heute entschieden, die vorübergehenden Kontrollen an unseren Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz für drei weitere Monate bis Mitte März 2024 fortzusetzen. Das europäische Recht sieht dieses schrittweise Vorgehen vor. Die Bundespolizei kann damit weiterhin flexibel das gesamte Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen einsetzen. Den Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei danke ich sehr herzlich für ihren starken Einsatz.

Unsere Maßnahmen wirken. Unser Kampf gegen das skrupellose Geschäft der Schleuser, die Menschenleben brutal aufs Spiel setzen, ist erfolgreich. Die Bundespolizei hat seit Mitte Oktober im Rahmen der Binnengrenzkontrollen etwa 340 Schleuser festgenommen.

Durch unsere vorübergehenden Grenzkontrollen und die eng abgestimmten Maßnahmen, die unsere Nachbarstaaten treffen, ist die Zahl der unerlaubten Einreisen bundesweit um mehr als 60 Prozent von über 20.000 im Oktober auf etwa 7.300 im November zurückgegangen.

Wir werden auch weiter alles dafür tun, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken.

Außerdem gilt weiterhin: Entscheidend zur Begrenzung der irregulären Migration ist der Schutz der EU-Außengrenzen. Dafür brauchen wir das gemeinsame europäische Asylsystem. Wir arbeiten hart daran, die EU-Gesetzgebung hierzu jetzt abzuschließen.“

Die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizei werden auch künftig abhängig von der jeweiligen aktuellen Lage räumlich und zeitlich flexibel sowie wechselnd entlang der Schleusungsrouten vorgenommen. So sollen auch Ausweichbewegungen der Schleuser verhindert werden. Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr sind je nach Kontrolldichte möglich, sollen aber weiterhin so weit wie möglich vermieden werden.

Seit dem 16. Oktober 2023 hat die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen zu Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz ca. 14.600 unerlaubte Einreisen festgestellt und ca. 7.100 einreiseverhindernde oder aufenthaltsbeendende Maßnahmen vollzogen. Zudem wurden in diesem Zeitraum ca. 340 Schleuser festgenommen.

Bisher hat die Bundespolizei in diesem Jahr etwa 119.000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland festgestellt, im Jahr 2022 waren es insgesamt etwa 92.000.

Schutzbegehrende Drittstaatsangehörige werden – wie bisher – grundsätzlich an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung zum Zwecke der Prüfung asylrechtlicher Belange einschließlich etwaiger Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten nach Maßgabe der Dublin-Verordnung weitergeleitet. Dies gilt auch bei den vorübergehenden Binnengrenzkontrollen.

Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat