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Dresden. Der Bundesrat hat am Freitag 20. Mai 2022, das Sofort- und Einmalzuschlagsgesetz beschlossen.

Dresden. Der Bundesrat hat  am Freitag 20. Mai 2022, das Sofort- und Einmalzuschlagsgesetz beschlossen. Es regelt einen Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich für bundesweit rund 2,9 Millionen von Armut betroffene Kinder und einem einmaligen Zuschuss an Grundsicherungsempfangende in Höhe von 200 Euro.

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Der monatliche Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird zum 1. Juli 2022 eingeführt. Den Zuschlag erhalten junge Menschen, die entweder einen Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz oder auf Kinderzuschlag sowie die Ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz haben. Die Bundesregierung will mit dem Zuschlag finanzielle Spielräume für Familien schaffen und dazu beitragen, die Lebensumstände und Chancen von Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Für die Auszahlung muss kein gesonderter Antrag gestellt werden. Der Sofortzuschlag soll solange geleistet werden, bis die von der Regierungskoalition geplante Kindergrundsicherung eingeführt wird.

Für Erwachsene, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz erhalten, wurde eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro beschlossen. Menschen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 100 Euro. Der Einmalzuschlag soll pandemiebedingte Ausgaben und die steigenden Lebenshaltungskosten, die Menschen mit geringem Einkommen besonders hart treffen, ausgleichen. Die Auszahlung ist im Juli 2022 vorgesehen.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden