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MeiDresden.de  08.10.2019  11:20 UhrGegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Dresden zur Erteilung von Kopfnoten wird das Landesamt für Schule und Bildung einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Das kündigte Kultusminister Christian Piwarz an. »Wir wollen an der Einschätzung des Arbeits- und Sozialverhaltens festhalten. Eine Bewertung der sozialen Kompetenzen von Schülern steht für mich nicht zur Disposition.

Vieles spricht deshalb dafür, die Regelungen zur Bewertung von Sozialkompetenzen durch das Oberverwaltungsgericht grundsätzlich klären zu lassen, zumal das Oberverwaltungsgericht in der Sache bereits eine andere Rechtsauffassung als das Verwaltungsgericht vertreten hat. Deshalb werden wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen angreifen«, so der Kultusminister.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte in einem Urteil festgestellt, dass in für Ausbildungsplatzbewerbungen verwendeten Zeugnissen Kopfnoten nur zulässig sind, wenn der parlamentarische Gesetzgeber eine entsprechende Regelung im Schulgesetz getroffen hat.

In Sachsen werden außer in den Abschlusszeugnissen die Sozialkompetenzen von Schülerinnen und Schülern bis zum ersten Halbjahr der zehnten Klasse bewertet. Benotet werden auf einer Skala von »sehr gut« (Note 1) bis »mangelhaft« (Note 5) das Verhalten in Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung. Die Einschätzungen werden nicht nur von einer Lehrkraft vorgenommen, sondern auch in der Klassenkonferenz beraten, sprich von allen Lehrerinnen und Lehrern, die die Schüler der Klasse unterrichten.
Was ist mit Begriffen wie ‚Betragen‘ gemeint? In den jeweiligen Schulordnungen sind diese Begrifflichkeiten untersetzt. Mit ‚Betragen‘ sind zum Beispiel gemeint Zivilcourage, Rücksichtnahme, Toleranz, Gemeinsinn und Hilfsbereitschaft. ‚Ordnung‘ umfasst etwa Sorgfalt, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit sowie die Einhaltung von Regeln und Absprachen.



Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Kultus