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(STADD). Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Landfriedensbruchs erhoben.

 

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen des Verdachts der Sachbeschädigung und des Landfriedensbruchs erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 03.03.2021 zwischen 00:40 Uhr und 01:00 Uhr mit weiteren, bislang unbekannten Personen die Hausfassade des Arcotels in der Leipziger Straße in Dresden u. a. mit Pflastersteinen beworfen zu haben. Hierdurch gingen Fensterscheiben zu Bruch und es entstanden Einkerbungen an der Fassade sowie starke Beschmutzungen. Der dadurch entstandene Sachschaden beläuft sich auf etwa 35.000 EUR.

Angriff auf das Arcotel in Dresden - Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden ©SymbolfotoAngriff auf das Arcotel in Dresden - Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden ©Symbolfoto

Am 07.03.2022 gegen 21:00 Uhr soll sich der Beschuldigte mit etwa 30-40 weiteren Personen entsprechend eines zuvor gefassten gemeinsamen Tatplanes als unangemeldeter Aufzug durch das Hechtviertel in Dresden bewegt haben. Dabei sollen der Beschuldigte sowie die unbekannten Mittäter schwarz gekleidet und vermummt gewesen sein und mindestens sechsmal Pyrotechnik wie Bengalos und Nebeltöpfe gezündet haben. Die Gruppierung bewegte sich vom Königsbrücker Platz auf die Fichtenstraße, wobei sie mindestens zwei Banner mit sich führten. Auf einem dieser Banner stand »Für den Feminismus kämpfen«, auf dem anderen war zumindest das Wort »Bullen« erkennbar. Auf der Fichtenstraße wurden aus der Gruppierung heraus zwei Mülltonnen in Brand gesetzt und eine Glasflasche auf ein begleitendes Polizeifahrzeug geworfen, wobei nur das Dach des Fahrzeugs touchiert wurde und kein Sachschaden entstand. Sodann begab sich der Aufzug in die Johann-Meyer-Straße, zündete weiterhin Benaglos und Nebeltöpfe und brannte zwei weitere Mülltonnen nieder.

Der Beschuldigte soll sich an den Gewalthandlungen jedenfalls dadurch beteiligt haben, dass er sich in Kenntnis des gemeinsamen Vorhabens der Gruppe anschloss und in dieser jeweils dunkel bzw. schwarz gekleidet mitmarschierte, seine Mittäter dadurch in ihrem Vorhaben bestärkte und so die Gefährlichkeit des Handelns insgesamt erhöhte.

Der Beschuldigte konnte im Wege aufwändiger Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden als Tatverdächtiger identifiziert werden. Er befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden