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Das ehemalige Eventwerk an der Hermann-Mende-Straße 1 dient bis zu 178 geflüchteten Menschen als zeitweilige Unterkunft.

 

Das ehemalige Eventwerk an der Hermann-Mende-Straße 1 dient bis zu 178 geflüchteten Menschen als zeitweilige Unterkunft. Ab Donnerstag, 15. Dezember 2022, beziehen sie ihr Quartier. Im Wesentlichen sind das Bewohner, die bislang in der Halle 4 der Messe Dresden untergebracht sind. Baubürgermeister Stephan Kühn: „Als wir die Messe vorübergehend zur Unterbringung Geflüchteter heranzogen, geschah dies in der Absicht, bis spätestens Januar 2023 geeignete Alternativen zu finden. Dieses Ziel ist mit dem Eventwerk erreicht. Dort werden die geflüchteten Menschen anders als in der Messe in einem privateren Bereich wohnen und schlafen. Wir halten vor Ort spezifische Angebote für den Spracherwerb und für die Freizeitgestaltung vor.“

Messe Dresden © MeiDresden.deMesse Dresden © MeiDresden.de

Das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung verhandelte einen Mietvertrag über Flächen und Einrichtungen sowie über die komplette Betreibung des Objektes. Die Gesamtfläche inklusive Freiflächen liegt bei 7.300 Quadratmetern. Ab sofort stehen 178 Plätze zur Verfügung und bis spätestens März 2023 insgesamt 314 Plätze. Der Mietvertrag läuft zunächst über zwei Jahre. Vertragspartner ist die Golden Door GmbH, die ihrerseits European Homecare mit der sozialen Betreuung der Geflüchteten und der Betreibung der Einrichtung beauftragt hat. European Homecare betreibt bereits die Flüchtlingsunterkunft des Freistaates Sachsen im Erlweinforum und verfügt somit über Erfahrungen mit der sozialen Betreuung an einem großen Standort.

Welche Strategie verfolgt die Stadt?
Im November 2022 wurden insgesamt 560 Menschen im Kontext Flucht und Asyl an die Landeshauptstadt Dresden zur Unterbringung zugewiesen. Die Herkunftsländer sind Äthiopien, Afghanistan, Eritrea, Georgien, Indien, Irak, Jordanien, Libanon, Marokko, Myanmar, palästinensische Gebiete, Syrien, Türkei und Venezuela. Bis Ende 2022 werden der Landeshauptstadt Dresden keine weiteren Personen im Kontext Flucht und Asyl zugewiesen. Für diese Menschen organisiert das Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung Unterbringungsmöglichkeiten. Die städtische Strategie sieht vor, möglichst viele Menschen dezentral in Wohnungen und Wohnheimen, die sich gut ins Wohnquartier einfügen, unterzubringen. Allerdings reicht das Angebot auf dem Wohnungsmarkt dafür nicht aus. Auch das Angebot an Hotelzimmern ist begrenzt und in der Adventszeit sehr gut gebucht. Deshalb kommen andere Immobilien in den Blick.

Was ist der rechtliche Rahmen?
Die Landesdirektion Sachsen weist die Schutzsuchenden der Stadt zur Unterbringung zu. Die rechtliche Grundlage bildet das Sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz. Alle Kommunen in Deutschland haben die Pflicht, für eine menschenwürdige Unterkunft der Geflüchteten Sorge zu tragen. Auch die Landeshauptstadt Dresden steht in der Verantwortung.

www.dresden.de/asyl

Quelle: Landeshauptstadt Dresden