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Polizei-Pressemeldung  08.04.2020 - 11:15 Uhr - Bad Schandau (ots) - Am 7. April 2020 kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen polnischen Staatsangehörigen (37 Jahre) am Bahnhof in Bad Schandau. Zur Identitätsüberprüfung konnte er lediglich eine deutsche Gesundheitskarte vorweisen.

Die Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Auskunftssystem ergab, dass er mit einem bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden zur Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe von 47 Tagen ausgeschrieben war.

In der Vergangenheit verübte der Pole mehrere Straftaten in Dresden, unter anderem Eigentumsdelikte, Hausfriedensbruch und Körperverletzungen. Aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit in Sachsen wurde dem Mann, als freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger, das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die Bundesrepublik Deutschland aberkannt.

Im Jahr 2017 wurde er in den Niederlanden bei einer Kontrolle festgestellt und nach Deutschland ausgeliefert. Hintergrund der Auslieferung war die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Im Jahre 2019 wurde er wegen Eigentumskriminalität am Amtsgericht Dresden verurteilt und erneut inhaftiert.

Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung wurde der polnische Staatsangehörige an die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.