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Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtpersonalrates voraussichtlich ab Dienstag, 7. 12.2021, in den Notbetrieb übergehen.

Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Gesamtpersonalrates voraussichtlich ab Dienstag, 7. Dezember 2021, in den Notbetrieb übergehen.Das bedeutet, dass nur das Personal vor Ort zum Einsatz kommt, welches zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und zur Erledigung der priorisierten Aufgaben dringend notwendig ist. Im Notbetrieb ist nur noch ein eingeschränkter Teil der städtischen Dienstleistungen verfügbar. Termine für persönliche Vorsprachen werden lediglich für unabweisbare Angelegenheiten vergeben.

Stadtverwaltung Dresden arbeitet im Notbetrieb   Foto: © MeiDresden.deStadtverwaltung Dresden arbeitet im Notbetrieb Foto: © MeiDresden.de

Alle anderen Angelegenheiten werden telefonisch, postalisch oder auf elektronischem Weg bearbeitet. Jeder Besucher und jede Besucherin einer städtischen Behörde benötigt einen 3G-Nachweis. Eine Übersicht über die Erreichbarkeit der einzelnen Ämter gibt es unter www.dresden.de/erreichbar
Die Landeshauptstadt orientiert sich mit dem Notbetrieb an der Regelung des Freistaates Sachsen, die insgesamt für die Menschen in der betroffenen Region schärfere Regeln vorsieht, wenn die Inzidenz die Marke von 1.000 Neuinfektionen überschreitet.

Landeshauptstadt Dresden