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Dresden.Wie der Zoo Dresden mitteilte, ist der Zoobesuch nur mit einem Negativtest möglich! Weitere Informationen, lesen sie im Beitrag.

Dresden. Am 9. September wurde in Dresden am 5. Tag in Folge eine Inzidenz höher 35 gemeldet. In der aktuellen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ist geregelt, dass bei Überschreiten dieses Schwellenwertes ab dem übernächsten Tag der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich nur noch mit Negativtest möglich ist. Da der Zoo Dresden in der aktuellen Verordnung den Kultur- und Freizeiteinrichtungen zugerechnet wird, besteht ab Samstag, dem 11. September bei einem Zoobesuch somit wieder eine Nachweispflicht eines tagesaktuellen negativen COVID-Tests, des Impfschutzes oder des Genesenenstatus.

Freude über Nachwuchs bei den Steppenzebras im Zoo Dresden  Foto: © MeiDresden.de/Mike SchillerFreude über Nachwuchs bei den Steppenzebras im Zoo Dresden Foto: © MeiDresden.de/Mike Schiller

Eine Nachweispflicht gilt nicht für alle Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und die, die noch nicht eingeschult wurden sowie für alle Schüler*innen, die der Testpflicht in der Schule unterliegen.

Zum Zuckertütenfest am 12. September besteht in der Zeit von 10 – 16 Uhr die Möglichkeit, sich auf dem Zooparkplatz im mobilen Testcenter der COR*ICTU Praxisdienstleitungen kostenlos testen zu lassen. In den Tierhäusern und Innenbereichen besteht weiterhin eine Mundschutzpflicht. Tierpflegertreffs und Bollerwagenverleih finden weiterhin statt.

Quelle: Zoo Dresden