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Sachsen. Rauchmelder können Leben retten, doch bis jetzt waren die kleinen Lebensretter nur in Sachsen und nur in Neu- und Umbauten Pflicht.

Sachsen. Rauchmelder können Leben retten, doch bis jetzt waren die kleinen Lebensretter in Sachsen nur in Neu- und Umbauten Pflicht. Künftig sollen die Geräte auch in Bestandsgebäuden zur Pflicht werden. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf zur Änderung der Sächsischen Bauordnung vor, der vom Kabinett in der vergangenen Woche verabschiedet wurde. Nun ist vorgesehen, nach einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024 auch für Bestandsgebäude diese Ausstattung vorzuschreiben. Das Gesetz mit dem Kabinettsbeschluss ist noch nicht in Kraft. Die Änderung der Bauordnung wird erst wirksam, wenn sie vom Sächsischen Landtag beschlossen worden ist.

Rauchwarnmelder in einer Wohnung  Foto: MeIDresden.deRauchwarnmelder in einer Wohnung Foto: MeIDresden.de

Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift wird nicht nur für Wohnungen gelten, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime.