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Dresden. Die Landeshauptstadt Dresden begrüßt überarbeitetes Förderprogramm des Freistaates Sachsen.

Dresdens Sozialbürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann freut sich über die Fördermöglichkeiten für den sozialen Wohnungsbau und erklärt: „Längere Zeiträume für die Belegungsbindung und höhere, zeitgemäße Zuschüsse sind wichtig und richtig, damit mehr bezahlbare Wohnungen in Dresden entstehen können. Innerhalb der vergangenen vier Jahre konnte die Landeshauptstadt Dresden Fördermittel in Höhe von über 32 Millionen Euro mit privaten Investoren und dem kommunalen Wohnungsunternehmen WiD vertraglich binden. Hinter diesen Mitteln stehen 816 bezahlbare Wohnungen an 33 Standorten im gesamten Stadtgebiet. 2021 stehen der Stadt Dresden insgesamt 21 Millionen Euro Fördermittel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Von den verbesserten Förderkonditionen erhoffe ich mir einen weiteren Schub für das soziale Wohnen in Dresden.“

Bessere Rahmenbedingungen für öffentlich geförderten Wohnraum Foto© MeiDresden.deBessere Rahmenbedingungen für öffentlich geförderten Wohnraum Foto© MeiDresden.de

Hintergrund ist die modifizierte Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenen Mietwohnraum, die seit Samstag, 15. Mai 2021, gilt. Diese sieht vor, dass die Belegungsbindung künftig auf bis zu 20 Jahre verlängert werden kann. Außerdem wird der Zuschuss von ehemals 3,50 Euro pro Quadratmeter auf 3,80 Euro pro Quadratmeter Wohnraum angehoben. Damit erhöht sich die maximale Förderung von 630 Euro pro Quadratmeter auf nunmehr 912 Euro pro Quadratmeter. Eine Steigerung um knapp 45 Prozent. Darüber hinaus ermöglicht das Förderprogramm nun auch über eine sogenannte „Experimentierklausel“ die Förderung gemeinschaftlicher Bau- und Wohnweisen.

Darüber hinaus ist jetzt der Ersterwerb von bereits fertiggestellten aber noch unbewohnten Wohnobjekten innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung förderfähig.
Seit 2017 unterstützt der Freistaat Sachsen mit dem Förderprogramm gebundener Mietwohnraum die Errichtung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum. Die jüngste Entwicklung der Mieten, Grundstücks- und Baupreise zeigt, dass die Grundlagen zur Schaffung von öffentlich gefördertem Wohnungsbau ständig überprüft und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst werden müssen. Unberührt von der anhaltenden Pandemie steigen die Mieten auf dem Dresdner Wohnungsmarkt weiter an und auch die Baukosten haben sich in den letzten ein bis zwei Jahren nach oben entwickelt. „So ist es nur folgerichtig, dass der Freistaat Sachsen nun reagiert und das Förderprogramm angepasst hat“, resümiert Sozialbürgermeisterin Dr. Kaufmann.

Die Richtlinie für den gebundenen Mietwohnungsbau (RL gMW) stellt neben der neuen Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung (SächsEinkGrenzVO), die am Mittwoch, 17. März 2021, in Kraft trat, einen wichtigen Förderbaustein für die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum dar. Mit der Einkommensgrenzen-Verordnung wurden die Verdienstgrenzen für mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum gegenüber den regulären Einkommensgrenzen nach dem Wohnraumfördergesetz um 40 Prozent angehoben. Das ermöglicht nun rund einem Drittel der Dresdner Mieterhaushalte einen Zugang zum geförderten Wohnraum.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden