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Dresden. Mitte Januar beginnt die Firma AS Baumdienst im Waldpark Blasewitz mit dem Fällen von 170 abgestorbenen Kiefern.

Durch Hitze und Trockenheit in 2019 und 2020 starben in den Dresdner Park- und Grünanlagen zahlreiche Bäume ab. Deshalb sind Fällungen der abgestorbenen Bäume unumgänglich. Nur so kann die Sicherheit in den Anlagen gewährleistet werden. Werden Bäume gefällt, wird auch wieder Platz für neue, gesunde Pflanzungen.

Baumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.deBaumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.de

Waldpark Blasewitz: Mitte Januar beginnt die Firma AS Baumdienst im Auftrag des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft hier mit dem Fällen von 170 abgestorbenen Kiefern. Parallel dazu bereitet die Firma Crescat Waldbau GmbH die Aufforstungsarbeiten auf ausgewählten Flächen für voraussichtlich Februar und März vor. Da der Waldpark Blasewitz ein geschütztes Gartendenkmal ist, wurde vor Beginn der Arbeiten eine denkmalpflegerische Zielstellung erarbeitet.

Baumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.deBaumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.de

Altfrankener Park: Im Altfrankener Park wird die Firma AS Baumdienst 16 abgestorbene Kiefern und Buchen gefällt. Die Planungen für den Ersatz der Bäume laufen.

Alle Fällungen werden artenschutzrechtlich begleitet. Während der Arbeiten kann es in beiden Parkanlagen zu Verkehrseinschränkungen kommen. Das Betreten und Befahren abgesperrter Flächen ist verboten. Über die Neupflanzungen wird die Landeshauptstadt Dresden zu gegebener Zeit ausführlich berichten.

Baumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.deBaumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.de

Weitere Informationen zu Baumfällungen:
Baumfällungen müssen entsprechend des Bundesnaturschutzgesetzes und der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden genehmigt sein. Nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar sind sie überhaupt erlaubt. Zuständig ist das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft für alle Fragen rund um Planung, Pflege und Verkehrssicherheit der Straßenbäume im öffentlichen Verkehrsraum sowie für die Bäume in kommunalen Park- und Grünanlagen. Das Umweltamt ist zuständig für die Erteilung von Fällgenehmigungen auf privaten Grundstücken im Stadtgebiet von Dresden.

Einen Überblick über Fällungen im Zeitraum von November 2021 bis Februar 2022 bietet eine im Internet unter www.dresden.de/baum veröffentlichte Liste. Diese Liste basiert auf dem Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft bekannten und gemeldeten Maßnahmen auf Grundlage der Gehölzschutzsatzung der Landeshauptstadt Dresden.

Baumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.deBaumfällungen für Verkehrssicherheit - Waldpark Blasewitz und Altfrankener Park ©MeiDresden.de 

Quelle: Landeshauptstadt Dresden