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Dresden. Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag.

Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2022 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um vier Euro auf 209 Euro pro Kind und Monat. Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden – der Auszahlungsbetrag wird ab Januar automatisch angepasst.

Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar - Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen © Gert Altmann (Pixabay)Kinderzuschlag (KiZ) steigt ab Januar - Mehr Geld für Familien mit kleinen Einkommen © Gert Altmann (Pixabay)

Sylvio Herzog, Leiter der Familienkasse Sachsen, rät dazu, mögliche Ansprüche auf Familienleistungen zu prüfen: „Einige Eltern rechnen vielleicht nicht damit, Ansprüche zu haben. Wir erleben es immer wieder, dass Familien Leistungen noch nicht kennen, von denen sie profitieren können. Ein genauer Blick lohnt sich deswegen umso mehr. Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, hat dem Grunde nach auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, zum Beispiel für Schulausflüge, persönlichen Schulbedarf, oder Mittagsverpflegung. Alle Informationen gibt es online auf den Seiten der Familienkasse und dem Familienportal der Bundesregierung.“

Außerdem lässt sich mit dem KiZ-Lotsen unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden.

Quelle : Familienkasse Sachsen