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Dresden. An der Elbpromenade am Sächsischen Landtag erinnert seit Samstag,04.09. eine etwa fünf Meter hohe „Verfassungslinde“ an die erste sächsische Verfassung.

An der Elbpromenade am Sächsischen Landtag erinnert seit Samstag,04.09. eine etwa fünf Meter hohe „Verfassungslinde“ an die erste sächsische Verfassung. Am 4. September 1831 wurde diese Verfassung durch den sächsischen König Anton und den ihm zur Seite gestellten Mitregenten Friedrich August II. unterzeichnet und an Vertreter der Ständeversammlung übergeben. Die Ständeversammlung wurde auch als Landtag bezeichnet. Aus diesem Anlass pflanzte Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler am Samstag gemeinsam mit Dr. Matthias Grünberg, Präsident des sächsischen Verfassungsgerichtshofs, Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert sowie Holger Hase vom Denk Mal Fort! e.V. die Linde am Elbufer.

„Die Verfassung von 1831 garantierte Rechte, auf die sich jedermann berufen konnte: Sie legte etwa die Gleichheit vor dem Gesetz fest, sicherte die Freiheit der Person und des Eigentums zu und berechtigte jeden Sachsen, Beruf und Aufenthaltsort nach eigener Neigung zu wählen“, erklärt der Landtagspräsident.An der Erstellung der Verfassung hatte der damalige Minister Bernhard von Lindenau maßgeblichen Anteil, nach dem heute der Vorplatz des Landtags benannt ist.

„Verfassungslinde“ am Elbufer vor Landtag gepflanzt (Reihenfolge: Holger Hase, Dirk Hilbert, Dr. Matthias Rößler, Dr. Matthias Grünberg) ©SLT Füssel„Verfassungslinde“ am Elbufer vor Landtag gepflanzt (Reihenfolge: Holger Hase, Dirk Hilbert, Dr. Matthias Rößler, Dr. Matthias Grünberg) ©SLT Füssel

Die Verfassungslinde stammt aus einer Baumschule bei Geithain. Der Baum kann eine Höhe von bis zu 18 Metern erreichen. „Die Stadtlinde gilt als hitzeverträglich und frosthart, sie ist also widerstandsfähig gegen Extreme. Damit ist sie auch ein starkes Symbol für unsere heutige stabile Verfassung und eine wehrhafte Demokratie“, so der Landtagspräsident. Es entspreche einer jahrhundertealten Tradition, Lindenbäume zu pflanzen, um an historische Ereignisse zu erinnern. „Mit der Baumpflanzung zum 190. Jahrestag der ersten sächsischen Verfassung von 1831 wollen wir die demokratische Erinnerungskultur stärken und auf einen wichtigen Meilenstein unserer Landesgeschichte hinweisen. Gleichzeitig möchten wir damit an die alte Tradition der sogenannten Freiheitsbäume aus der Zeit des Vormärz anknüpfen. Der Baum ist für uns ein sichtbares Symbol für Demokratie und Menschenrechte“, betont Holger Hase vom Verein Denk Mal Fort.

Quelle: Sächsischer Landtag