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Dresden. Weil zu wenig Wasser in Dresdner Bächen fließt, ist die Entnahme ab Freitag verboten.

Dresden. Wiesen, die dürr und braun statt saftig grün sind; Bäume, deren Laub schlaff herunterhängt und ausgetrocknete Bäche: Der Natur macht die anhaltende Trockenheit verbunden mit den hohen Temperaturen sichtbar zu schaffen. Da selbst mit gelegentlichen Niederschlägen keine baldige Besserung der Lage zu erwarten ist, hat die untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern ausgesprochen. Diese steht am 30. Juni 2022 im Amtsblatt-Nr. 26, Seite 19, und gilt vom 1. Juli bis zunächst 15. Oktober 2022. Damit ist ab Freitag, 1. Juli, die Wasserentnahme mittels Pumpen und die Wasserentnahme mit Handgefäßen aus Teichen, Bächen und Flüssen zum Zweck der Bewässerung verboten. Ausgenommen von der Allgemeinverfügung ist die Elbe. Werden bei Gewässerkontrollen Verstöße festgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Bußgeld beträgt mindestens 50 Euro. 

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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes prüfen seit dem Frühjahr regelmäßig den Zustand der Dresdner Bäche und Flüsse. Es wurde an fast allen Beobachtungspunkten der Fließgewässer eine unter dem Mittel liegende Wasserführung festgestellt. Umweltamtsleiter Wolfgang Socher: „Einige Gewässerabschnitte, beispielsweise des Nöthnitzbachs, des Weidigtbachs und des Ruhlandgrabens, liegen bereits seit Anfang Juni trocken. Auch der Blasewitz-Grunaer Landgraben führt im Unterlauf nur noch sehr wenig Wasser. Um zu vermeiden, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird, haben wir das Entnahmeverbot ausgesprochen.“

Auch die Grundwasserstände spiegeln die angespannte Situation. Dittmar Piechniczek, Leiter des Sachgebiets Grundwasser und Altlasten im Umweltamt erklärt: „Durch die Niederschlagsdefizite der letzten Jahre kam es zu einer geringeren Grundwasserneubildung. Daher liegen die Grundwasserstände derzeit etwa 30 bis 50 Zentimeter unter den monatstypischen Mittelwerten.“ Dittmar Piechniczek erläutert weiter: „Mittlere Grundwasserstände in Dresden liegen schätzungsweise bei drei bis sieben Meter unter der Geländeoberfläche. Da die Landeshauptstadt erst seit dem Hochwasser 2002 über ein eigenständiges Grundwasserbeobachtungsnetz verfügt, sind noch keine gesicherten Aussagen über extreme Grundwasserstände im Stadtgebiet möglich. Der Überwachungszeitraum ist vergleichsweise kurz“.
Eine Beschränkung der Grundwasserbenutzung muss aktuell noch nicht ausgesprochen werden. Der sparsame Umgang mit dem Schutzgut Grundwasser sollte aber selbstverständlich sein.

Fragen beantwortet das Umweltamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0351-4886241. Die im Amtsblatt veröffentlichte Allgemeinverfügung kann als PDF online unter www.dresden.de/Oberflaechenwasser unter Bekanntmachungen nachgelesen werden.

Weitere Informationen: www.dresden.de/oberflaechenwasser

Quelle: Landeshauptstadt Dresden