Das Landratsamt als untere Forstbehörde verfügt deshalb bis auf Widerruf folgende Maßgaben zur Betretung der Wälder für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge:
◼️ Das Verlassen der Waldwege ist ab sofort in der Zeit von 0:00 bis 24:00 Uhr untersagt. Die Nutzung von Biwakplätzen, Zeltplätzen, Lagerplätzen, Forststeig- und Trekkinghütten, das Lagern insbesondere mit mitgebrachten Sitz- oder Liegegelegenheiten sowie das Übernachten sind nicht erlaubt.
◼️ Das Mitführen von feuergefährlichen Gegenständen und Geräten sowie feuergefährlichen Stoffen ist untersagt.
Verstöße gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro belangt werden. Überdies können die Forstschutzbeauftragten und die Vollzugspolizeibediensteten Platzverweise aussprechen.
Ausreden wie „Das hab ich nicht gewusst“ zählen nicht mehr! Mit 150 dieser Schilder weist die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst auf das Verbot zum Rauchen, Feuern und Betreiben von Campingkochern hin. Foto Hinweisschild: Hp.Mayr Foto: MeiDresden.de/Mike Schiller
Wegen der trockenen Witterung bei zugleich hohen Temperaturen besteht aktuell im Gebiet des Landkreises eine hohe Waldbrandgefahr, was vor allem im Zusammenhang mit den naturräumlichen Gegebenheiten steht. Parallel dazu wird derzeit ein hohes Besucheraufkommen festgestellt. Da die Mehrzahl aller Waldbrände von Waldbesuchern ausgehen, ergibt sich daraus ein besonders hohes Waldbrandrisiko. Waldbrände sind mit besonderen Gefahren für Leib und Leben von Personen verbunden. Die Bekämpfung von Waldbränden gestaltet sich aufgrund regionaler topografischer Besonderheiten und besonders zur Nachtzeit oft schwierig.
Die Gebote und Verbote gelten solange, bis sich die Wetterlage umstellt, die Waldbrandgefahr sich verringert und die Sperrung seitens des Landratsamtes offiziell widerrufen wird.
⚠️ Wenn Sie Waldbesucher antreffen sollten, die im Wald Feuer machen, weisen sie auf die Gefahren hin und fordern Sie sie zum Löschen des Feuers auf. Wenn das Einsehen fehlt, zögern Sie bitte nicht und rufen Sie auch in diesem Fall den Notruf 112 an. Den Brandverursachern drohen hohe Ordnungsgelder. 90 % aller Waldbrände in Sachsen werden durch Menschen verursacht.
Wichtige Regeln für Waldbesucher zur Vermeidung von Waldbränden
▪️ In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen sowie das Zünden von Lagerfeuern und das Grillen.
▪️ Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus.
▪️ Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungs- und große Einsatz-fahrzeuge freigehalten werden.
▪️ Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf (112) abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.
▪️ Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist große Vorsicht bei Waldbesuchen geboten oder ggf. auf einen Waldbesuch zu verzichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in diesen Fällen den Zugang zu den Wäldern auch beschränken oder den Wald sperren.
Quelle: Landratsamt Pirna