⚠️ Fehlende Niederschläge haben in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz die Waldbrandgefahr steigen lassen. Aktuell ist Warnstufe 3 aktiv. In den nächsten Stunden wird die 4 erwartet. Jeder Funke, ob von einem illegalen Lagerfeuer, einer Zigarette oder einem falsch bedienten Kocher kann zu einem großen Brand führen. Die Ranger der Nationalpark- und Forstverwaltung informieren und kontrollieren deshalb schwerpunktmäßig zum Feuer- und Rauchverbot im Wald. Leider mussten die Kollegen in diesem Frühjahr erneut eine erste illegale Feuerstelle in der Kernzone bei der Bastei löschen. Aufmerksame Wanderer hatten das Feuer gemeldet. 

Ausreden wie „Das hab ich nicht gewusst“ zählen nicht mehr! Mit 150 dieser Schilder weist die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst auf das Verbot zum Rauchen, Feuern und Betreiben von Campingkochern hin.   Foto Hinweisschild: Hp.Mayr  Foto: MeiDresden.de/Mike SchillerAusreden wie „Das hab ich nicht gewusst“ zählen nicht mehr! Mit 150 dieser Schilder weist die Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz von Sachsenforst auf das Verbot zum Rauchen, Feuern und Betreiben von Campingkochern hin. Foto Hinweisschild: Hp.Mayr Foto: MeiDresden.de/Mike Schiller

Das Feuerverbot gilt in allen Wäldern Sachsens. Waldbesucher, die ein Feuer entdecken sind aufgerufen – streng genommen verpflichtet - Waldbrände unter der Notrufummer 112 zu melden, damit der Waldbrand schnell bekämpft werden kann. Je früher die Bekämpfung startet, umso leichter kann das Feuer gelöscht werden. Wer Rauchentwicklung oder gar einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf unter der Telefonnummer 112 abzusetzen.

⚠️  Wenn Sie Waldbesucher antreffen sollten, die im Wald Feuer machen, weisen sie auf die Gefahren hin und fordern Sie sie zum Löschen des Feuers auf. Wenn das Einsehen fehlt, zögern Sie bitte nicht und rufen Sie auch in diesem Fall den Notruf 112 an. Den Brandverursachern drohen hohe Ordnungsgelder.  90 % aller Waldbrände in Sachsen werden durch Menschen verursacht.

Wichtige Regeln für Waldbesucher zur Vermeidung von Waldbränden
▪️ In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen sowie das Zünden von Lagerfeuern und das Grillen.
▪️ Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus.
▪️ Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungs- und große Einsatz-fahrzeuge freigehalten werden.
▪️ Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf (112) abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.
▪️ Bei den Waldbrandgefahrenstufen 4 und 5 ist große Vorsicht bei Waldbesuchen geboten oder ggf. auf einen Waldbesuch zu verzichten. Die Landkreise und kreisfreien Städte können in diesen Fällen den Zugang zu den Wäldern auch beschränken oder den Wald sperren.

Quelle: STAATSBETRIEB SACHSENFORST | STATE ENTERPRISE SACHSENFORST