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Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die derzeit bestehende Allgemeinverfügung zum Waldbetretungsverbot im Landkreis abgeändert oder aufgehoben werden kann.

Die Verwaltung prüft regelmäßig, ob die derzeit bestehende Allgemeinverfügung zum Waldbetretungsverbot im Landkreis abgeändert oder aufgehoben werden kann.In diese Prüfung wird die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe sowie die Niederschlagsmengen der letzten Tage einbezogen. Diese Betrachtung findet für die einzelnen Regionen innerhalb des Landkreises gesondert statt. Gleichzeitig muss berücksichtigt werden, dass ein Großteil der Feuerwehrkräfte des gesamten Landkreises inklusive der vorhandenen Löschtechnik bei der laufenden Waldbrandbekämpfung im Nationalpark gebunden sind. Diese würden für ein potenzielles weiteres Waldbrandereignis nicht zur Verfügung stehen. Auch gilt laut dem Deutschen Wetterdienst für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge von heute bis einschließlich Freitag die Waldbrandgefahrenstufe 4.

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Die Untere Forstbehörde des Landratsamtes in Abstimmung mit der Nationalparkverwaltung sowie der Forstbezirke Bärenfels und Neustadt kommen aufgrund dieser Daten zu der Einschätzung, dass die Allgemeinverfügung zum Waldbetretungsverbot in der bestehenden Form aufrechterhalten bleiben muss. Eine Änderung der Allgemeinverfügung ist erst dann möglich, wenn sich das Brandgeschehen spürbar verringert hat und eine Änderung der Wetterlage real eintritt.

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Quelle: Landratsamt Pirna