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Dresden. Das Bundeskabinett stimmte am 22. Dezember 2021 dem Erlass der Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe »Glashütte« zu.

Dresden. Das Bundeskabinett stimmte am 22. Dezember 2021 dem Erlass der Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe »Glashütte«  (Glashütteverordnung) durch den Bundesminister der Justiz zu. Die Verordnung regelt den auf Initiative Sachsens vom Bundesrat vorgeschlagenen Schutz der geografischen Herkunftsangabe »Glashütte« für Uhren aus dieser Region. 

Die Uhrmachertradition in Glashütte wird gestärkt  Foto: MeiDresden.deDie Uhrmachertradition in Glashütte wird gestärkt Foto: MeiDresden.de

Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Die in Glashütte hergestellten Uhren stehen seit dem 19. Jahrhundert in besonderer Weise für deutsche Handwerkskunst
und Uhrmachertradition aus dem sächsischen Osterzgebirge. Sie genügen im weltweiten Wettbewerb höchsten Qualitätsansprüchen, wie viele Branchenauszeichnungen beweisen. Um diese Geschichte fortzuschreiben und die Herkunftsangabe ‚Glashütte‘ für hochwertige Uhren zu sichern und zukunftsfest verankern, hat sich Sachsen über eine Bundesratsinitiative im Juni 2019 für eine Schutzverordnung eingesetzt. Ich freue mich, dass die Bundesregierung der Initiative gefolgt ist und der Verordnung zum Schutz der geografischen Herkunftsangabe ‚Glashütte` zugestimmt hat. Mit der Verordnung werden nun verbindlich die Herstellungsstufen festgelegt, die in Glashütte oder
in einem fest definierten Herkunftsgebiet erfolgen müssen, damit eine Uhr mit der Bezeichnung ‚Glashütte` beworben werden darf. Das ist ein großer Erfolg und ein wichtiges Signal für die sächsische Uhrenindustrie.«

Die Uhrmachertradition in Glashütte wird gestärkt  Foto: MeiDresden.deDie Uhrmachertradition in Glashütte wird gestärkt Foto: MeiDresden.de

Bereits im Sommer 2019 hatte der Bundesrat eine entsprechende Verordnungsinitiative des Freistaates Sachsen zum besseren Schutz der geographischen Herkunftsangabe »Glashütte« gebilligt und der Bundesregierung vorgeschlagen, bestimmte Anforderungen für die Verwendung der Herkunftsangabe Glashütte bei Uhren durch eine Verordnung festzulegen. Nach intensiven Abstimmungen zwischen den zuständigen sächsischen Ministerien und denen des Bundes unter enger Einbeziehung der Uhrenhersteller aus Glashütte konnte der Vorschlag so konkretisiert werden, dass die Verordnung nunmehr erlassen werden
kann.

Justizministerin Katja Meier: »Der Beschluss für `Made in Glashütte` ist ein großartiger Erfolg für den Traditionsstandort und für ganz Sachsen. Der Schutz
der Herkunftsbezeichnung ‚Glashütte‘ ist ein wichtiges Signal für die Region und die hier ansässigen Uhrenhersteller. Die Verordnung spiegelt unsere Wertschätzung für die beispiellose Erfolgsgeschichte der Uhrmacherkunst in Glashütte wider, deren hohes Ansehen weit über die Grenzen Sachsen und Deutschlands hinaus besteht. Der Markenschutz für Uhren aus Glashütte wird die weltbekannte Uhrmachertradition zudem vor Nachahmern schützen. Damit wird nicht nur das kulturelle und industrielle Erbe der Region Glashütte betont, sondern auch die Bedeutung handwerklicher Erzeugnisse unterstrichen«.

Die Verordnung des Bundesministeriums der Justiz beschreibt abschließend das Herkunftsgebiet und definiert den Begriff der Uhr und deren Herstellung, soweit
dies für die Verwendung der Herkunftsangabe »Glashütte« im geschäftlichen Verkehr erforderlich ist. Durch die Glashütteverordnung werden wesentliche
Herstellungsprozesse für Uhren aus Glashütte in der Region festgehalten. Die Herkunftsangabe Glashütte darf demnach für Uhren nur benutzt werden, wenn in
allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als fünfzig Prozent der Wertschöpfung in Glashütte und der mit diesem Standort eng verbundenen Regionen
erzielt wurden, wobei bestimmte Schritte in Glashütte erfolgen müssen. Widerrechtliche Anspielungen und Nachahmungen werden dadurch erschwert.

Die Verordnung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

 

Quelle: Sächsische Staatsregierung