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Sachsen.Seit März dieses Jahres kann ein Förderzuschuss für die Anschaffung eines Lastenfahrrads oder Lastenpedelecs beantragt werden.

Seit März dieses Jahres kann ein Förderzuschuss für die Anschaffung eines Lastenfahrrads oder Lastenpedelecs beantragt werden. Insgesamt 133 Anträge auf Förderung mit einem Gesamtvolumen von 254.000 Euro sind bisher bereits eingegangen. Mit Beschluss des sächsischen Doppelhaushaltes durch den Landtag können nun die Förderbescheide ausgestellt werden und die Auszahlungen der Zuschüsse erfolgen. Verkehrsminister Martin Dulig hat am Montag einen der ersten Förderbescheide für ein Lastenpedelec in Höhe von 1.500 Euro an Kornelius Unckell, Inhaber der Alten Schlosserei in Leipzig, überreicht.

Verkehrsminister Martin Dulig übergibt Förderbescheid für Lastenpedelec © Steinmetz/LeipzigVerkehrsminister Martin Dulig übergibt Förderbescheid für Lastenpedelec © Steinmetz/Leipzig

»Wir erleben derzeit eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens – Ökologie spielt eine wesentlich größere Rolle. Ich freue mich daher, dass wir jetzt endlich mit der konkreten Förderung dieser umweltfreundlichen und stadtverträglichen Verkehrsmittel beginnen können. In diesem Jahr stellen wir allein für die Lastenradförderung insgesamt 500.000 Euro zur Verfügung, im kommenden Jahr sogar rund 700.000 Euro. Gerade im städtischen Bereich besitzt das Lastenfahrrad als wendiges und umweltfreundliches Verkehrsmittel große Potenziale. Die Vorteile liegen auf der Hand. Im Vergleich zum Auto ist es in Anschaffung und Unterhalt viel kostengünstiger und dabei noch emissionsarm«, so Minister Dulig. »Gerade auf der sogenannten letzten Meile im Lieferverkehr können Lastenfahrräder flexibel und effizient eingesetzt werden.«

Um den Einsatz von Lastenrädern weiter voranzubringen, fördert der Freistaat Sachsen Lastenfahrräder als modernes Verkehrsmittel für den städtischen Raum. Antragsberechtigt sind Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zweckverbände. Insgesamt wurden 178 Lastenfahrräder (davon 165 Lastenpedelecs
und 13 Lastenfahrräder) zur Förderung beantragt. 119 Anträge entfallen auf Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, 11 Anträge auf Vereine und drei Anträge auf die Kommunen.

Gefördert wird die Neuanschaffung von fabrikneuen Lastenfahrrädern und elektrisch unterstützten Lastenfahrrädern (Pedelecs) bis 1 Kubikmeter Transportvolumen und/oder bis 150 Kilogramm Nutzlast. Für die Anschaffung eines Lastenfahrrads gibt es einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro. Der Zuschuss je Lastenpedelec beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro. Je Antragsteller sind jährlich bis zu fünf Lastenfahrräder oder Lastenpedelecs förderfähig. Die Räder können als baulich einspurige oder mehrspurige Fahrräder konstruiert sein und müssen eine Lasten-Zuladung von mindestens 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen.

Verkehrsminister Martin Dulig berreicht einen Förderbescheid für ein Lastenpedelec in Höhe von 1500 Euro an Kornelius Unckell Inhaber der Alten Schlosserei in Leipzig © Steinmetz/LeipzigVerkehrsminister Martin Dulig berreicht einen Förderbescheid für ein Lastenpedelec in Höhe von 1500 Euro an Kornelius Unckell Inhaber der Alten Schlosserei in Leipzig © Steinmetz/Leipzig

Von Antragstellung bis zur Auszahlung der Fördermittel

Die Antragsformulare stehen auf der Webseite des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (LASuV) zum Download zur Verfügung. Die Antragsteller reichen die ausgefüllten Förderanträge beim LASuV ein.

Nach Prüfung eines eingereichten Förderantrages wird dem Antragsteller das Prüfergebnis (förderfähig bzw. nicht förderfähig) mitgeteilt. Mit Vorliegen eines positiven Prüfergebnisses (entspricht zugleich der Eingangsbestätigung) kann der Antragsteller das beantragte Lastenfahrrad/Lastenpedelec kaufen und anschließend die Rechnung im LASuV einreichen.

Im nächsten Schritt erhält der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Sobald dieser rechtskräftig ist (Verwaltungsakt mit einer einmonatigen Widerspruchsfrist), erfolgt die Zahlung. Erklärt der Antragsteller aktiv einen Widerspruchsverzicht kann die Auszahlung nach Vorlage dieser Erklärung auch eher veranlasst werden.

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr