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Dresden. Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln derzeit gegen sechs Beschuldigte (vier Deutsche im Alter von 51, 52, 56 und 59 Jahren, einen 32-jährigen Albaner und einen 57-jährigen Moldauer) u. a. wegen des Verdachts des bandenmäßigen Subventionsbetrugs in bis zu 20 Fällen.

 Verdacht des bandenmäßigen Subventionsbetrugs ©MeiDresden.de(Symbolbild) Verdacht des bandenmäßigen Subventionsbetrugs ©MeiDresden.de(Symbolbild)

Der 56-jährigen Hauptbeschuldigten ist Geschäftsführer und faktischer Geschäftsführer von zwei in 01219 Dresden-Strehlen ansässigen Gesellschaften, die sich mit der Vermittlung von Bauleistungen beschäftigen. Ihm wird vorgeworfen, seit April 2020 die für die von ihm geführten Gesellschaften als Arbeitnehmer tätigen rumänischen Arbeitnehmer bewusst wahrheitswidrig als (Schein-) Selbstständige zu deklarieren. Den Arbeitnehmern, die alle in von ihm betriebenen Unterkünften wohnten, soll er unter Drohungen ihre EC-Karten samt PIN abgenommen haben. In der Folge soll der Beschuldigte im Namen der Arbeitnehmer bei der Sächsischen Aufbaubank und bei der Landeshauptstadt Dresden Corona-Subventionen in Höhe von insgesamt 777.935 Euro beantragt haben. Hiervon wurden von der Sächsischen Aufbaubank 602.935 Euro und von der Landeshauptstadt Dresden 17.000 Euro überwiegend auf Konten der vom Beschuldigten zu Unrecht als schein- (selbstständig) deklarierten Arbeitnehmer ausgezahlt, was die Arbeitnehmer nicht wussten. Die eingegangenen Beträge sollen sodann vom Beschuldigten ohne Wissen der Arbeitnehmer von deren Konten zur eigennützigen Verwendung abgehoben worden sein.

Den weiteren fünf Beschuldigten wird vorgeworfen, an der Tatausführung des Beschuldigten zumindest teilweise mitgewirkt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 23.11.2021 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Insgesamt wurden 10 Objekte (8 in Dresden, eins in Lünen und eins in Görlitz) durch-sucht. Bei den Maßnahmen wurden eine Vielzahl von Beweismitteln (insbesondere Speichermedien) und Vermögensgegenstände im Gesamtwert von ca. 100.000 Euro (u. a. 50.000 Euro Bargeld, drei Kraftfahrzeuge, sowie Schmuckgegenstände) sichergestellt.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den 56-jährigen Hauptbeschuldigten erlassen. Dieser Beschuldigte wurde am 23.11.2021 festgenommen und der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Dresden vorgeführt, die den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Der Beschuldigte hat bislang keine Angaben zum Sachverhalt gemacht.

An dem Einsatz waren 70 Beamte der Polizeidirektion Dresden beteiligt.

Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Quelle: Polizeidirektion Dresden