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Dresden. Der Dresdner Stadtrat hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, eine neue Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen. Sie gilt ab 1. Januar 2022.

Dresden. Der Dresdner Stadtrat hat am Donnerstag, 16. Dezember 2021, eine neue Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen. Sie gilt ab 1. Januar 2022 und ersetzt die bisherige Gebührensatzung vom 26. November 2020. Die angepassten Gebühren berücksichtigen die u. a. pandemiebedingten Preissteigerungen und den erweiterten Rettungsdienstbereichsplan. Außerdem wurde der Gebührensatz für Intensivtransportwagen (ITW) in die Rettungsdienstgebührensatzung integriert. Damit konnte die separate Gebührensatzung für Intensivtransporte von 2015 aufgehoben werden.

Neue Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen  Foto: © MeiDresden.deNeue Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen Foto: © MeiDresden.de

Die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransportes (Rettungsdienstgebührensatzung) ist seit Montag, 27. Dezember 2021, im Rathaus per Aushang veröffentlicht und im Internet unter http://www.dresden.de/rettungsdienst einsehbar. Sie wird außerdem am Donnerstag, 6. Januar 2022, im Dresdner Amtsblatt veröffentlicht.

Neue Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen  Foto: © MeiDresden.deNeue Rettungsdienstgebührensatzung beschlossen Foto: © MeiDresden.de

Dresden verfügt derzeit über fünf Feuer- und Rettungswachen sowie 11 Rettungswachen, welche über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Am Tage sind fünf Notärzte, ein Rettungshubschrauber, 27 Rettungswagen sowie 35 Krankentransportfahrzeuge im Einsatz. Außerdem werden durch die Berufsfeuerwehr bei Bedarf Spezialfahrzeuge zum Einsatz gebracht, um für Frühgeburten, für infektiöse oder übergewichtige Patienten innerhalb kürzester Frist am Einsatzort zu sein.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden