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Dresden. Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage gegen 31 jährigen zum Amtsgericht Dresden -Schöffengericht.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 31-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden - Schöffengericht - wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung erhoben.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 22.03.2021 gegen 22:20 Uhr vor einem Spätshop in der Fichtestraße in 01097 Dresden einem 32-jährigen Geschädigten nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung unvermittelt mit einer Bierflasche in das Gesicht geschlagen zu haben. Der Geschädigte erlitt durch die durch den Schlag zerbrochene Glasflasche eine breite klaffende Wunde an der Oberlippe und erhebliche Schmerzen. Er musste notfallmedizinisch betreut werden. Die in Streifen geschnittene Oberlippe musste aufwändig genäht werden. Bei dem Geschädigten werden dauerhaft erhebliche, für jedermann auf den ersten Blick erkennbare Narben im Gesicht zurückbleiben.

Der bislang nicht vorbestrafte Beschuldigte befindet sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden