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Der Landkreis hat sich nach sorgfältiger Abwägung und auch in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden entschieden keine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen.

Der Landkreis hat sich nach sorgfältiger Abwägung und auch in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden entschieden keine weitere Allgemeinverfügung zu erlassen, da die Sächsische Corona-Schutzverordnung ausreichende Regelungen enthält. Das Zünden von Feuerwerk und Böllern ist im Landkreis demnach nicht ausdrücklich verboten. Städte und Gemeinden können jedoch Verbote für vielbesuchte öffentliche Plätze aussprechen. Entsprechende Initiativen von einzelnen Kommunen im Landkreis sind aktuell jedoch nicht bekannt und sind ggf. örtlich zu verfolgen.

Silvesterregeln im Osterzgebirge (Foto: MeiDresden.de)Silvesterregeln im Osterzgebirge (Foto: MeiDresden.de)

Feuerwerk und Böller:

Nach Abwägungen mit den Städten und Gemeinden hat sich der Landkreis entschieden keine weitere Allgemeinverfügung für den Jahreswechsel zu erlassen, da die Sächsische Corona-Schutzverordnung ausreichende Regelungen enthält. Das Zünden von Feuerwerk und Böllern ist im Landkreis demnach nicht ausdrücklich verboten. Städte und Gemeinden können jedoch Verbote für vielbesuchte öffentliche Plätze aussprechen.

Kontaktbeschränkungen:

Zusammenkünfte in der Öffentlichkeit und Besuche sind Silvester weiterhin in maximal zwei Hausständen und maximal insgesamt 5 Personen zulässig. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Darüber hinaus gilt nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum an Orten immer dann, wenn Menschen sich begegnen. Die Polizei wird die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Ausgangssperre:

In der Silvesternacht wird die Ausgangssperre ausgesetzt.

Alkoholverbot:

Das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit gilt auch Silvester.

Quelle: Landratsamt Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge