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In der Dresdner Innenstadt gibt es die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung. Doch eindeutige Hinweisweisschilder fehlen!

Die seit 18.11.2020 laut Staatsregierung erweiterte Maskenpflicht gilt nun auch auf Parkplätzen vor Einkaufsmärkten sowie vor Schulen und Kindergärten. Jedoch hat es die Stadt Dresden bisher versäumt außer den Plakaten in der Innenstadt auch in den als Fußgängerzone gekennzeichneten Bereichen auch noch einmal klar und deutlich mit einer eindeutigen Beschilderung auf die Maskenpflicht hinzuweisen. MeiDresden.de schaute sich einmal in der Innenstadt um. Die Prager Straße ist, vom Hauptbahnhof kommend Richtung Karstadt, keine Fußgängerzone. Hinweisschilder fehlen hier komplett! Es gibt nur ein großes Hinweisschild am Karstadt Dresden. Wer also vom Hauptbahnhof kommt und in eine Kontrolle gerät hat ein Problem! Doch woher soll er das wissen?

 Maskenpflicht, was wann wo?   Foto: MeiDresden.deMaskenpflicht, was wann wo? Foto: MeiDresden.de

Maskenpflicht, was wann wo?   Foto: MeiDresden.deMaskenpflicht, was wann wo? Foto: MeiDresden.de

Maskenpflicht, was wann wo?   Foto: MeiDresden.deMaskenpflicht, was wann wo? Foto: MeiDresden.de

Laut § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO ist ein Bußgeld von 60,00 Euro fällig, wenn man keine Mund-Nasenbedeckung trägt. Die nächsten offiziellen Fußgängerzonen befinden sich an der Seestraße. Hier sind die Nebenstraßen wie "An der Mauer" und "Kramergasse" als diese gekennzeichnet. Doch schaut man auf den Themenplan der Landeshauptstadt Dresden, sieht man, dass nur "An der Mauer" als Fußgängerzone gekennzeichnet ist. Doch wer soll hier noch durchsehen? Sollten Sie über den Altmarkt laufen, so bedenken Sie, dass hier eine Maskenpflicht besteht. Hinweisschilder zeigen die Fußgängerzone an.

Maskenpflicht, was wann wo?   Foto: MeiDresden.deMaskenpflicht, was wann wo? Foto: MeiDresden.de

Viele fragen sich, wo genau in #Dresden draußen nun eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Laut Verordnung des Freistaates Sachsen sind das insbesondere auch Fußgängerzonen und öffentliche Bereiche, die mit dem entsprechenden Verkehrszeichen nach Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet sind. Im Themenstadtplan gibt es nun eine Übersicht.

Wie das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt inzwischen präzisierte, bezieht sich der Begriff „Fußgängerzone“ auf alle Bereiche, in denen es eine verkehrsrechtliche Anordnung, also das entsprechende Verkehrszeichen gibt.

 

Wo muss ich eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen?   Foto: Kartenausschnitt  - Screenshot LH Dresden

Eine Übersicht: www.dresden.de/stadtplan-mnb

Weiter besteht eine Pflicht zum tragen der Mund-Nasen-Bedeckung an folgenden Orten im Freien:
- Haltestellen
- Bahnhöfe
- Spielplätze (ausgenommen Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres)
- Märkte und Außenverkaufsstände

Uns erreichten in den vergangenen Tagen viele Fragen zu der fehlenden Beschilderung bzw. Hinweistafeln die in anderen Großstädten bereits aufgestellt wurden. Eine eindeutige Antwort der Stadt Dresden liegt uns bis jetzt nicht vor, es wird nur auf die markierten Flächen im Online-Stadtplan verwiesen. Wann gedenkt die Stadt oder das dafür zuständige Amt die allgemein ausgewiesenen Bereiche in Dresden sichtbar mit einem entsprechenden Hinweis für die Maskenpflicht zu kennzeichnen?