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Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen mehreren Vergehen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 33-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u.a. wegen des Verdachts des Diebstahls, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des verbotenen Kraftfahrzeugrennens erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 07.10.2020 gegen 23:45 Uhr mit einem von ihm zuvor entwendeten Motorroller, ohne im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis zu sein, grob ver-kehrswidrig die Könneritzstraße / Schweriner Straße in Dresden überfahren zu haben, obwohl die Lichtzeichenanlage kurz zuvor auf rot geschaltet hatte. Dem Beschuldigten wird weiter vorgeworfen, seine innerstädtische Fahrt sodann mit Geschwindigkeiten zwischen 90 und 100 km/h fortgesetzt zu haben, wobei er von Polizeibeamten verfolgt wurde. Mehreren Aufforderungen der Polizeibeamten, anzuhalten, kam der Beschuldigte nicht nach. Viel-mehr setzte er seine Fahrt unter Missachtung eines Vorfahrtsschildes bis zur Budapester Straße mit überhöhter Geschwindigkeit fort. Dort stellte er den Motorroller ab und versuchte zu Fuß weiter zu flüchten, was durch die ihn verfolgenden Polizeibeamten vereitelt wurde. Bei der Fahrt war der Beschuldigte alkoholisiert und stand unter dem Einfluss von Amphetaminen.

Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 08.10.2020 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.

Gegen den Beschuldigten ist noch eine andere Anklage beim Landgericht Dresden anhängig, u.a. wegen schweren räuberischen Diebstahls, Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls in sieben Fällen. Auch in diesem Verfahren hatte das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 06.08.2020 einen Haftbefehl erlassen, diesen dann aber am 07.08.2020 u.a. mit der Auflage an den Beschuldigten, eine Entgiftung durchzuführen, außer Vollzug gesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, die Verfahren zu verbinden und gemeinsam zu verhandeln.

Quelle: Staatsanwaltschaft Dresden