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Dresden. Seit fünf Tagen bauen die "Filmnächte" zwei feste Fundamente für die Leinwand auf den Elbwiesen.

Dresden. Seit fünf Tagen bauen die "Filmnächte" zwei feste Fundamente für die Leinwand auf den Elbwiesen. Wie sie selber via Facebook mitteilten. Auch soll mit den Fundamenten ein schnellerer Auf- und Abbau ermöglicht werden. Desweiteren sollen sie bepflanzt werden, so das sie nicht zu sehen sind. Das erste der beiden Fundamente 5 x 7,50 Meter wurde bereits ausgehoben. Eigentümer der Flächen, auf denen die Filmnächte stattfinden, ist der Freistaat Sachsen.

 Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand  Foto: © MeiDresden.de Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand Foto: © MeiDresden.de

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Auf Nachfrage bei der Landeshauptstadt Dresden teilte man mit: " In Abstimmung mit dem Freistaat Sachsen wurde der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH gestattet, zwei Bildwandfundamente in das Grundstück einzubringen, um die Auf- und Abbauzeiten im Rahmen der Filmnächte zu verkürzen. Damit sollen auch die Eingriffe in diesem Bereich des Elbufers in den Folgejahren verringert werden. Entsprechende vertragliche Regelungen wurden getroffen".

 Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand  Foto: © MeiDresden.de Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand Foto: © MeiDresden.de

 Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand  Foto: © MeiDresden.de Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand Foto: © MeiDresden.de

 Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand - Zweites Fundament  Foto: © MeiDresden.de Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand - Zweites Fundament Foto: © MeiDresden.de

 Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand  Foto: © MeiDresden.de Filmnächte bauen zwei feste Fundamente für die Leinwand Foto: © MeiDresden.de

Weiter teilte sie mit: "Mit der Baugenehmigung wurde der PAN Veranstaltungslogistik und Kulturgastronomie GmbH auch die naturschutzrechtliche Erlaubnis erteilt mit Auflagen im Bereich Wasserrecht / Hochwasserschutz sowie Naturschutz. Das Elbufer in diesem Bereich stellt ein Landschaftsschutzgebiet sowie ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach EU-Recht) dar".