Logo von MeiDresden.de

Dresden. Die Meldebehörden sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln.

Die Meldebehörden sind verpflichtet, dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im Folgejahr das 18. Lebensjahr vollenden. Übermittelt werden Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung dient zur Zusendung von Informationsmaterial über die Streitkräfte an potenzielle Rekruten. Bis Ende März 2022 sind somit die Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2005 geboren sind, zu übermitteln. Die Datenübermittlung unterbleibt, sofern die Betroffenen gemäß § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dieser widersprochen haben.

Datenübermittlung an Bundeswehr: Widerspruchsfrist für Jahrgang 2005   Foto: Symbolfoto © MeiDresden.deDatenübermittlung an Bundeswehr: Widerspruchsfrist für Jahrgang 2005 Foto: Symbolfoto © MeiDresden.de

Den Betroffenen wird ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zu diesem Zweck eingeräumt. Widerspruch gegen die Datenübermittlung kann jede Person einlegen, die das 18. Lebensjahr frühestens 2023 vollendet. Der Widerspruch der im Jahr 2005 geborenen weiblichen und männlichen in Dresden gemeldeten deutschen Staatsangehörigen, für die bis März 2022 stattfindende Datenübermittlung ist bis zum 31. Dezember 2021 schriftlich möglich bei:

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt
Abteilung Bürgerservice
Sachgebiet Melde-, Pass- und Ausweiswesen
Postfach 12 00 20
01001 Dresden

Für nach dem 1. Januar 2022 eingehenden Anträge kann das Wirksamwerden nicht garantiert werden. Den Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren findet sich im Internet unter www.dresden.de. Gleichfalls kann der Widerspruch gegen diese Datenübermittlung in jedem Bürgerbüro und jeder Meldestelle der örtlichen Verwaltungsstellen der Landeshauptstadt Dresden unter persönlicher Vorsprache eingereicht werden. Eine persönliche Vorsprache ist ausschließlich mit Terminvereinbarung möglich.
Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei der betroffenen Person gelöscht.

Hintergrund:
Am 2. Mai 2011 erfolgte die Verkündung des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 (WehrRÄndG 2011) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 678). Mit diesem Gesetz wird ein wesentlicher Teil der Wehrrechtsreform der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt, welche hauptsächlich die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht ab 1. Juli 2011 und gleichzeitig die Fortentwicklung eines freiwilligen Wehrdienstes beinhaltet.

Quelle: Landeshauptstadt Dresden