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Sachsen/Dresden.Sachsens Kabinett hat am 11.5.2021 den Entwurf der Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) zur Anhörung freigegeben.

Sachsens Kabinett hat am 11.5.2021 den Entwurf der Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO) zur Anhörung freigegeben. Er sieht vor, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich als Acker- oder Grünland genutzten Flächen in benachteiligten Gebieten für die EEG-Förderung geöffnet werden. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung größer als 750 Kilowatt bis 20 Megawatt. Von der Flächenkulisse ausgenommen werden sollen Gebiete in Natura-2000-Gebieten und Nationalen Naturmonumenten. Damit geht der Verordnungsentwurf über die bundesrechtliche Vorgabe des EEG hinaus, welches in dem Zusammenhang nur die Installation von Anlagen in Naturschutzgebieten und Nationalparks ausschließt.

Sachsen will Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen in benachteiligten Gebieten ermöglichen  Foto: Manfred Antranias Zimmer/PixabaySachsen will Photovoltaik auf Landwirtschaftsflächen in benachteiligten Gebieten ermöglichen Foto: Manfred Antranias Zimmer/Pixabay

Sachsens Energie- und Klimaschutzminister Wolfram Günther hob hervor, dass die Verordnung ein wichtiger Baustein sei, um die Erzeugung erneuerbarer Energien und die Energiewende in Sachsen voranzubringen. Damit werde der sächsische Koalitionsvertrag umgesetzt. »Das Erneuerbare-Energien-Gesetz räumt den Ländern die Möglichkeit zur Erweiterung der Flächenkulisse für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein und diese Öffnungsklausel wollen wir in Sachsen nutzen. Die Solarstromerzeugung trägt zum Klimaschutz und zur Wertschöpfung vor Ort bei. Für Anlagenbetreiber, Flächeneigentümer und Kommunen eröffnen sich neue Chancen auf langfristig stabile Einnahmen. Gleichzeitig ist klar, dass auch Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Landwirtschaft bei der Planung und Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu berücksichtigen sind. Dieses Zieldreieck tarieren wir vernünftig aus«, so der Minister weiter.

Ein weiterer Eckpunkt der Verordnung soll daher eine landesspezifische Zuschlagsgrenze von 180 Megawatt zu installierender Gesamtleistung aller Vorhaben pro Kalenderjahr sein, um eine übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu vermeiden.

Die Umsetzung solcher Vorhaben erfordert rechtliche Weichenstellungen der Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung. Zudem wird eine frühzeitige Abstimmung mit den Regionalen Planungsverbänden und Genehmigungsbehörden empfohlen.

Im Rahmen der Anhörung beteiligt werden die kommunalen Spitzenverbände sowie Verbände aus den Bereichen Energie, Landwirtschaft und Naturschutz. Nach der Beteiligungsphase soll die Verordnung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Ziel ist es, dass sächsische Projekte an der dritten Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur am 1. November 2021 für Solaranlagen des ersten Segments teilnehmen können.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft