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Wie das Auswärtige Amt in Berlin am Freitag mitteilte, wird Tschechien, die Bundesrepublik Deutschland in die rote Kategorie zuordnen. Damit ist die Einreise nicht mehr möglich!

Beitrag vom: 13.11.2020 21:20:42

Wie das Auswärtige Amt in Berlin am Freitag mitteilte, wird Tschechien, die Bundesrepublik Deutschland in die rote Kategorie zuordnen. Damit ist die Einreise prinzipiell nicht mehr möglich.Ausnahmen bestehen für Beschäftigte im internationalen Personen- und Güterverkehr, Diplomaten und Beschäftigte internationaler Organisationen mit Akkreditierung in Tschechien, Reisen aus dringenden gesundheitlichen und familiären Gründen und für Geschäfts- und Arbeitsaufenthalte, wenn der Aufenthalt 12 Stunden nicht überschreitet, sowie für Grenzpendler und Schüler und Studenten aus Nachbarländern.

Tschechien: Drastische Reiseeinschränkungen  Foto: MeiDresden.deTschechien: Drastische Reiseeinschränkungen Foto: MeiDresden.de

Weitere Infos: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschechischerepublik-node/tschechischerepubliksicherheit/210456?fbclid=IwAR2W1FNnmh69APy2JallQIAe7u7aBlvGLNSBNdHUaJ56WML3HqgJis56994

 

update - Kleiner Grenzverkehr« zum Einkaufen oder Tanken ausgesetzt - Sächsische Quarantäne-Verordnung angepasst

Das sächsische Sozialministerium hat die Ausnahmeregelung für den »Kleinen Grenzverkehr« geändert. Die sächsische Quarantäne-Verordnung wurde entsprechend angepasst.

Ab morgen (17. November 2020) gilt:
Personen dürfen nur noch für maximal 12 Stunden ohne Quarantänepflicht aus einem ausländischen Risikogebiet nach Sachsen einreisen oder sich für weniger als 12 Stunden im ausländischen Risikogebiet aufhalten, wenn sie einen triftigen Grund haben. Dazu zählen berufliche, soziale oder medizinische Gründe. Gleichzeitig darf der Aufenthalt nicht dem Einkauf, der privaten Teilnahme an einer kulturellen Veranstaltung, einem Sportereignis, einer öffentlichen Festivität oder einer sonstigen Freizeitveranstaltung dienen oder gedient haben.

Staatsministerin Petra Köpping: »Ich habe mehrfach deutlich gemacht, dass ich mit Blick auf die hohen Infektionszahlen regen grenzüberschreitenden Einkaufstourismus sehr kritisch sehe. Angesichts der ernsten Lage haben wir entschieden, dass Einkaufs- oder Tankfahrten nicht mehr von der Quarantänepflicht ausgenommen sind. Wir müssen die Kontakte einschränken, um die Pandemie einzudämmen.«

Die geänderte Quarantäne-Verordnung finden Sie online unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen«.

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt