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Dresden. Das Amt für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Dresden erstattet Eltern zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Das Amt für Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Dresden erstattet Eltern zu viel gezahlte Beiträge zurück, wenn deren Kinder wegen der pandemiebedingten Schließung vom 14. Dezember 2020 bis zum 14. Februar 2021 nicht in kommunalen Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und im Hort der Uni-Grundschule betreut werden konnten. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 22. April 2021 auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen.

Die Rückerstattung wird mit dem Elternbeitrag für den Monat Mai 2021 verrechnet. Sollte der rückerstattete Betrag höher als der für den Mai zu zahlende Elternbeitrag sein, so wird die Differenz an die Eltern ausgezahlt. Bei der Rückerstattung von Elternbeiträgen sind mehrere individuelle Faktoren pro Familie zu berücksichtigen. Deshalb erhalten die Eltern einen separaten Elternbeitragsbescheid im Mai.

Freie Träger von Kindertageseinrichtungen regeln die Rückerstattung von Elternbeiträgen selbstständig.

Quelle: Landeshaupstadt Dresden