Logo von MeiDresden.de

Dresden. Seit 24. November 2021 ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs grundsätzlich nur noch Personen erlaubt, die geimpft, genesen oder getestet sind.

Seit 24. November 2021, ist die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs grundsätzlich nur noch Personen erlaubt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Unterstützt von Polizeibeamten kontrollierten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dresdner Ordnungsamtes in der ersten Woche nach Inkrafttreten der Vorschrift in rund 150 Bussen und Bahnen die Einhaltung.

3G im ÖPNV: 64 Verstöße in erster Woche in Dresden ©MeiDresden.de3G im ÖPNV: 64 Verstöße in erster Woche in Dresden ©MeiDresden.de

„Bei diesen Kontrollen wurden schätzungsweise mehr als 1.000 Fahrgäste aufgefordert, ihren 3G-Nachweis vorzuzeigen“, erläutert Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel. In 64 Fällen konnten Personen den erforderlichen Nachweis nicht erbringen. Die Verstöße wurden angezeigt. Den Betroffenen droht nun ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Zusätzlich wurden 20 Verstöße gegen die geltenden Regelungen zur Maskenpflicht in Bus und Bahn festgestellt und zur Anzeige gebracht. „Die Kontrollen werden intensiv fortgesetzt“, kündigt Sittel an.

Quelle: Landeshaupstadt Dresden